RS OGH 1987/12/22 2Ob68/87

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Veröffentlicht am 22.12.1987
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Norm

StVO §19 Abs6 BVIg

Rechtssatz

Eine nur zwei Meter breite niedrige Durchfahrt durch ein Gebäude, das sich zwischen zwei Straßen befindet, unterscheidet sich wegen ihrer geringen Höhe und Breite objektiv derart von den Ausfahrtsstraßen, daß sie als Verkehrsfläche im Sinne des § 19 StVO anzusehen ist, auch wenn die Fahrbahnoberflächen niveaugleich und nicht von unterschiedlicher Qualität sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0074469

Dokumentnummer

JJR_19871222_OGH0002_0020OB00068_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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