RS OGH 1989/12/19 2Ob158/89, 2Ob160/03y

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Norm

StVO §19 Abs6 BVIc

Rechtssatz

Auch dann, wenn der fließende Verkehr zwingend über eine Parkplatzfläche abgeleitet wird, verliert die Parkplatzfläche nicht den Charakter einer untergeordneten Verkehrsfläche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0074505

Dokumentnummer

JJR_19891219_OGH0002_0020OB00158_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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