Norm
StVO §19 Abs6 BVIcRechtssatz
Auch dann, wenn der fließende Verkehr zwingend über eine Parkplatzfläche abgeleitet wird, verliert die Parkplatzfläche nicht den Charakter einer untergeordneten Verkehrsfläche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0074505Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_0020OB00158_8900000_001