Entscheidungsgründe: Am 15. September 2005 ereignete sich in Wien 23 im Bereich der ampelgeregelten Kreuzung der Breitenfurter Straße mit der Zufahrt zu einer Tankstelle auf Höhe der ON 164 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und Gerald M***** als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger begehrte 9.374,13 EUR sA und brachte vor, der Lenker des PKW habe den Vorrang des Klägers verletzt und so den Verkehrsunfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m breit“ und hat eine Steigung von 6 bis 8 %. Die Sichtstrecke beträgt weit über 50 m. Zur Zeit des Unfalls war die Fahrbahn trocken. Der Kläger befand sich auf der Rückkehr von einer Mountainb... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der zweitbeklagten Partei von „W***** AG" geändert in „W***** AG *****". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN *****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna-Elisabeth W*****, vertreten durch Aigner & Fischer, Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagten Parteien 1. Florian A*****, 2. Ö***** R***** ... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 12. 2000 ereignete sich gegen 17.00 Uhr in 1150 Wien im Bereich der Kreuzung Johnstraße/Oeverseestraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem PKW Volvo 850 Combi und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW Honda Civic beteiligt waren. Die Klägerin begehrte Zahlung von S 111.191 (EUR 8.080,57) mit der
Begründung: , der Lenker des bei der beklagten Partei versicherten Fahrzeuges habe als entgegenkommender Linksabbieger den Vorrang der die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO §13StVO §19 Abs5 V
Rechtssatz: Dass die Anwendung der Vorrangbestimmungen die Wahrnehmbarkeit des anderen Fahrzeuges voraussetzt, bedeutet nicht, dass der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer nach links abbiegen darf, so lange für ihn kein entgegenkommendes Fahrzeug wahrnehmbar ist, wenn er nicht sicher damit rechnen kann, die andere Fahrbahnhälfte rechtzeitig räumen zu können, ohne die von dort entgegenkommenden geradeaus fahrenden Fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 12. 1994 ereignete sich im Ortsgebiet von Münchendorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mitsubishi Colt sowie der vom Zweitbeklagten gelenkte LKW samt Hänger beteiligt waren. Halter dieses LKWs samt Anhänger ist die drittbeklagte Partei, der LKW war zu diesem Zeitpunkt bei der erstbeklagten Partei versichert. Der Kläger begehrt die Zahlung von S 2,430.000 (enthaltend S 1,500.000 an Schmerzengeld), sowie die Feststellung der Haftung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEisbKrV §17 Abs3StVO §8 Abs4StVO §9 Abs6 VIgStVO §17 Abs4StVO §19 Abs5 BVStVO §38 Abs4StVO §53 Abs1 Z5
Rechtssatz: Gleichteiliges Mitverschulden bei unbefugtem Befahren einer "Busspur" im Sinne des § 53 Abs 1 Z 5 StVO einerseits und Verstoß gegen § 19 Abs 5 StVO im Zuge des - zulässigen - Querens der "Busspur" andererseits. Entscheidungstexte 2 Ob 46/94 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §19 Abs5 BVStVO §53 Abs1 Z25
Rechtssatz: Zum Schutzzweck des § 53 Abs 1 Z 25 StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 46/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 2 Ob 46/94 2 Ob 270/02y Entscheidungstext OGH 24.03.2004 2 Ob 270/02y Auch; Beisatz: Vom Schutzzweck des § 53 Abs 1 Z 5 StVO gelten alle Gef... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §13 Abs1 IStVO §13 Abs2 IStVO §14 Abs1StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Von einem Umkehren (im Sinne des § 14 Abs 1 StVO) kann nur gesprochen werden, wenn der Vorgang des Wendens mit dem Fahrzeug auf der Autobahn selbst erfolgt. Fährt ein Lastkraftwagenzug aber nach links auf einen Parkplatz zu, um in der Folge wieder in die Gegenrichtung auf die Fahrbahn zurückkehren zu können, hat er die für ein Linkseinbiegen geltenden V... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, wurde der am 18.November 1967 geborene Kraftfahrer Franz H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt - wie aus dem
Spruch: ersichtlich - zur Last, durch unvorsichtiges Umkehren auf einer hiefür nicht geeigneten Stelle der Bundesstraße 25 (Freilandstraße) einen Verkehrsunfall (mit-)verschuldet zu hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Punkt I.1. des Spruches: Das Berufungsgericht hat mit dem angefochtenen Teilurteil unter anderem das dem Begehren der Klage zu 7 Cga 1608/88 des Erstgerichtes auf Zahlung von 13.695,40 S sA stattgebende Ersturteil im Sinne einer Abweisung dieses Begehrens abgeändert und ausgesprochen, daß diesbezüglich die Revision nicht zulässig ist. Da die außerordentliche Revision der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden klagende Partei) gegen diesen Teil de... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Kommt einem Radfahrer Vorrang zu, weil er bei Grünlicht einen Radweg benützt, geht der Vorrang nicht dadurch verloren, daß der Radfahrer über die Begrenzung der Bodenmarkierung hinaus den daneben befindlichen Schutzweg benützt. Entscheidungstexte 2 Ob 92/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 2 Ob 92/89 Veröff: ZVR 1990/111 S 300... mehr lesen...
Begründung: Am 16.10.1987 ereignete sich in Dornbirn auf der Kreuzung der Bundesstraße 190 mit der Gemeindestraße Kastenlangen ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW (VW-Bus) beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit rechtskräftiger Strafverfügung wegen des Vergehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach § 88 Abs 1 un... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Zwei voll versetzte, also nicht gegenüberliegende Einmündungstrichter zweier Straßen weisen in der Regel auf das Vorliegen von zwei selbständigen Kreuzungen hin; die Vorrangregeln des § 19 Abs 4 und 5 StVO sind hinsichtlich jeder dieser Kreuzungen anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 62/86 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 2 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stützt ihre Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 11. Oktober 1983 auf eine behauptete Vorrangverletzung des Erstbeklagten, der mit dem von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen O-696.270 aus einer unbenannten Verbindungsstraße unter Mißachtung des dort aufgestellten Verkehrszeichens "Vorrang geben" und des Querverkehrs in die von ihr benützte Kreuzung Gärtnerst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.7.1978 kam es auf der Kreuzung der Bundesstraße 173 mit der Bundesstraße 312 in Säll zwischen einem von Herbert G gelenkten Sattelkraftfahrzeug der klagenden Partei und dem von Arthur H gelenkten, bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen B-342 Z 1 zu einem Zusammenstoß, wodurch der klagenden Partei ein Schaden in der Höhe von S 647.056,07 entstand. Nach einer während des Verfahrens von den beklagten Parteien geleisteten Teilzahl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §17 Abs1StVO §19 Abs5 Bv
Rechtssatz: Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einem Verstoß des Geradeausfahrenden gegen das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 1 StVO (Seitenabstand bloß zwanzig Zentimeter bei fünfundvierzig km/h) und dem in Zusammenhang mit einem Verstoß des entgegenkommenden Linkseinbiegers gegen § 19 Abs 5 StVO entstehenden Unfallschaden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 28. 11. 1977 gegen 7 Uhr stieß der Kläger mit seinem Motorfahrrad auf der Kreuzung Linz, L-Straße - F-Weg, mit dem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Kastenwagen, Kennzeichen L 15.048, zusammen, wodurch er schwere Verletzungen erlitt und an seinem Fahrzeug Schäden entstanden. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles vom Bezirksgericht Linz im Verfahren 16 U 2280/77 rechtskräftig des Vergehens nach § 88 Abs. 1 und 4 StGB schu... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §38 Abs7
Rechtssatz: Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des § 19 Abs 5 StVO zu beachten. Entscheidungstexte 8 Ob 202/82 Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 202/82 Veröff: ZVR 1983/337 S 370 8 O... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §8 Abs4StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Ein nach links abbiegender Kraftfahrer muss nicht im Vorhinein damit rechnen, dass ein am Fahrbahnrand befindlicher Radfahrstreifen entgegen der Vorschrift des § 8 Abs 4 StVO von Kraftfahrzeugen befahren wird. Er darf vielmehr (bis zur Erkennbarkeit des Gegenteiles) gemäß § 3 StVO darauf vertrauen, dass dies nicht der Fall sein wird. Der Umstand, dass dem Linksabbieger auf dem Radfahrstr... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §19 Abs7 BVIIStVO §38 Abs4
Rechtssatz: Wenn ein Linkseinbieger auf ampelgeregelter Kreuzung bei Grünlicht den entgegenkommenden Rechtseinbieger noch während dessen Rechtseinbiegevorgangs anfährt, verletzt er dessen Vorrang nach § 38 Abs 4 StVO. Entscheidungstexte 8 Ob 110/81 Entscheidungstext OGH 04.06.1981 8 Ob 110/81 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: Die Vorbeifahrt eines gemäß § 19 Abs 5 StVO den Vorrang genießenden Verkehrsteilnehmers ist vom Linksabbieger noch vor Verlassen der eigenen rechten Fahrbahnhälfte abzuwarten (ZVR 1968/48). Entscheidungstexte 8 Ob 225/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 8 Ob 225/79 Veröff: ZVR 1980/288 S 298 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310StVO §3 CaStVO §19 Abs5StVO §65 Ca
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 19 Abs 5 StVO handelt es sich um eine der wichtigsten und grundlegenden Fahrregeln, deren Beachtung von einem knapp über zwölfjährigen Radfahrer erwartet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 104/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 2 Ob 104/79 Europe... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12 Abs1 1StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Gerade ein Einbiegen ohne Zögern kann gewährleisten, daß Fahrzeuge, deren Lenker während des Einbiegens mit zulässiger Geschwindigkeit in den Sichtbereich gelangen, nicht behindert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 210/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 2 Ob 210/78 Veröff: ZVR 1979/216 S 274 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Von einem Begegnungsverkehr im Sinne des § 19 Abs 5 StVO bei einer T-förmigen Kreuzung kann nur dann die Rede sein, wenn der Verlauf der beiden Äste der Straße als ein geradeaus führender Straßenverlauf zu beurteilen ist (8 Ob 157/72). Entscheidungstexte 8 Ob 171/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 8 Ob 171/77 Veröff: ZVR 1978/251 S 295 ... mehr lesen...