Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einem Verstoß des Geradeausfahrenden gegen das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 1 StVO (Seitenabstand bloß zwanzig Zentimeter bei fünfundvierzig km/h) und dem in Zusammenhang mit einem Verstoß des entgegenkommenden Linkseinbiegers gegen § 19 Abs 5 StVO entstehenden Unfallschaden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0027739Dokumentnummer
JJR_19830614_OGH0002_0020OB00100_8300000_001