Norm
StVO §19 Abs5 BVRechtssatz
Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des § 19 Abs 5 StVO zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0074392Dokumentnummer
JJR_19820930_OGH0002_0080OB00202_8200000_001