Norm
StVO §11Rechtssatz
Gerade ein Einbiegen ohne Zögern kann gewährleisten, daß Fahrzeuge, deren Lenker während des Einbiegens mit zulässiger Geschwindigkeit in den Sichtbereich gelangen, nicht behindert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0073620Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0020OB00210_7800000_001