Entscheidungsgründe: Der zum Stichtag (1.12.1990) 45jährige Kläger war zuletzt als selbständiger Transportunternehmer tätig. Am 21.11.1990 richtete er an die beklagte Partei eine Anfrage wegen Erwerbsunfähigkeitspension. Die beklagte Partei gab dem Kläger daraufhin bekannt, daß er damit keinen Pensionsantrag gestellt habe und eine Erwerbsunfähigkeitspension nur zuerkannt werden könne, wenn neben dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein hierauf gerichteter Antrag vorliege. Mit... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2 idF 19. GSVGNov BGBl 1993/336
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit nach § 124 Abs 2 BSVG ist auch die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umstrukturierung des Betriebes zu prüfen, da es auf die Notwendigkeit der persönlichen Mitarbeit bei wirtschaftlich vertretbarer Betriebsführung ankommt. Besondere vom Versicherten zu vertretende Umstände sind außer Acht zu lassen. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6.2.1989 stellte die beklagte Partei auf Grund des Antrages des Klägers vom 14.11.1988 nach § 124a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 leg cit sei, weil er noch mittelschwere, gelegentlich auch schwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrte der Kläger mit der Behauptung, er könne wegen seines Gesundheitszustandes keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, di... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7GSVG §133 Abs1GSVG §133 Abs2 litb
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung der §§ 133 Abs 1, 133 Abs 2 lit b GSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 131/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 10 ObS 131/91 Veröff: SSV-NF 5/55 10 ObS 85/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 85/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft schuldig, der am 23.9.1933 geborenen Klägerin die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.11.1988 zu gewähren und eine vorläufige Zahlung von 7.000 S monatlich zu erbringen. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil im klagsabweislichen Sinne ab. Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Das Berufungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.5.1989 stellte die beklagte Partei auf Antrag des Klägers vom 18.1.1989 gemäß § 124 a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 BSVG sei. Nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen könne er noch leichte und gelegentlich mittelschwere Arbeiten vorwiegend in geschlossenen Räumen verrichten. Die Voraussetzungen des § 124 Abs 2 BSVG seien nicht gegeben, weil die persönliche Arbeitsleistung des Klägers zur Aufrechterhaltung des Be... mehr lesen...
Norm: BSVG §133GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Ein Versicherter gilt im Sinne des § 133 Abs 2 BSVG nicht erst dann als erwerbsunfähig, wenn er eine selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb seiner Berufsgruppe nicht mehr im Ausmaß der üblichen persönlichen Mitarbeit verrichten kann, - dies würde der Rechtslage vor der 9.GSVGNov entsprechen, - sondern schon dann, wenn er wegen seines Gesundheitszustandes dauernd außerstande ist, jener selbständigen Tät... mehr lesen...
Begründung: Der am 20.12.1930 geborene Kläger stellte bei der beklagten Partei am 23.1988 nach § 133 a GSVG einen Antrag auf Feststellung seiner Erwerbsunfähigkeit, über den die beklagte Partei mit Bescheid vom 7.7.1988 im negativen Sinne entschied. In der dagegen rechtzeitig erhobenen, als Berufung gegen die Ablehnung seiner Erwerbsunfähigkeit bezeichneten Klage, die kein ausdrückliches Begehren enthält, behauptete der Kläger, seine Krankheiten würden ihn an seiner Berufsausübung... mehr lesen...
Norm: GSVG §129GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Leistungsanspruches hat die PVA die in anderen Pensionsversicherungen zurückgelegten Versicherungszeiten so zu berücksichtigen, als ob sie in der von ihr durchgeführten Pensionsversicherung zurückgelegt worden wären. Durch dieses System der Wanderversicherung wird verhindert, daß der Klägerin die nach dem BSVG erworbenen Anwartschaften beim Eintritt des Versicherungsfalles im ne... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.4.1932 geborene Klägerin war von 1946 bis 1953 Landarbeiterin in der elterlichen Landwirtschaft. Seit ihrer Verehelichung im Jahr 1953 half sie im Bäckereibetrieb ihres Ehegatten mit. Nach dessen Pensionierung führte sie diesen Betrieb ab Dezember 1983 fort. Ihre Tätigkeit umfaßte vorwiegend den Handeln mit Süßwaren, Landesprodukten und Lebensmitteln. Im Geschäftslokal war auch Platz für 8 Personen zur Einnahme von Getränken und Mehlspeisen. Die Klägerin verk... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18.3.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 8.10.1931 geborenen Klägers vom 31.10.1986 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG ab, weil er noch leichte und mittelschwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne und daher nicht dauernd erwerbsunfähig sei. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß vom 1.11.1986 an gerichtete Klage stützte sich darauf, daß der Kläger aus gesundhe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger binnen vier Wochen die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Stichtag zu gewähren. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Der 64-jährige Kläger ist von der Ausbildung her Chemiker. Sein Büro befindet (gemeint wohl: befand) sich in der Radetzkystraße 14, die von ihm geführte Druckerei in der Radetzkystraße 31. Beide Räumlichkeiten gehörten zum Betrieb. Der Kläger führte den Bürobetr... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Die Erwerbsunfähigkeit nach § 133 Abs 2 GSVG ist auch dann gegeben, wenn infolge der zu erwartenden Krankenstände die Möglichkeiten, den Betrieb durch die persönliche Arbeitsleistung aufrecht zuerhalten, nicht mehr besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 385/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 385/89 Veröff: SZ 62/196 = SSV-NF 3/152 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, ab. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Die (am 15. Oktober 1933 geborene) Klägerin übte von April 1973 bis Juni 1975 in Österreich eine selbständige Tätigkeit als Handstrickerin mit Handstrickapparaten aus und erwarb in dieser Zeit insgesamt 27 Beitragsmonate in der gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicher... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2 idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336
Rechtssatz: Unter der Notwendigkeit der persönlichen Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die ausführende Mitarbeit zu verstehen, die notwendig sein muss, um wirtschaftlich gesehen, den vom Versicherten zuletzt geführten Betrieb rentabel aufrechtzuerhalten. Entscheidungstexte 10 ObS 198/89 Entsche... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2 litb
Rechtssatz: Maßgeblich ist stets der Betrieb des Versicherten, nämlich ob nach Art und Umfang dieses Betriebes die persönliche Arbeitsleistung zu dessen rentabler Aufrechterhaltung notwendig ist. Nur wenn der Betrieb ohne Mitarbeit des Versicherten wirtschaftlich nicht lebensfähig ist, sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben. Auf die Art der Tätigkeit kommt es hingegen nicht an. Die persönliche Arbeitsleistung mu... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2 litb
Rechtssatz: Besteht objektiv die Möglichkeit, durch organisatorische Maßnahmen den Betrieb so zu gestalten, daß er auch ohne persönliche Mitarbeit des Betriebsinhabers oder Teilhabers wirtschaftlich geführt werden kann - dies ist bei Großbetrieben und Mittelbetrieben, unabhängig von ihrer Rechtsform jedenfalls anzunehmen - dann sind die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension nach § 133 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29. Oktober 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 13. Jänner 1986 auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. Jänner 1987 zu gewähren und wies das Mehrbegehren, die Erwerbsunfähigkeitspension bereits ab Antragstag zu gewähren, ab. Es traf folgende wesentliche Feststellungen: Der am 14. Deze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.Oktober 1930 geborene Kläger bewirtschaftete bis 31. Mai 1987 eine Landwirtschaft im Ausmaß von rund 42 ha, davon etwa 33 ha Eigenfläche und 9 ha Pachtfläche. Der Einheitswert des Betriebes beträgt S 610.000, jener der Eigenfläche S 510.000. Es wird Viehhaltung mit 350 Mast- und Zuchtschweinen, deren Fütterung und Ausmistung von Hand erfolgt, sowie auf den leicht zu bewirtschaftenden Flächen der Anbau von Getreide, Mais und Sojabohnen betrieben. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei, daß bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit iS des § 124 Abs 2 BSVG von jener Erwerbstätigkeit auszugehen ist, die der Versicherte zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist auch für die Prüfung der Zumutbarkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Vergleic... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 124 Abs 2 BSVG ist von jener Erwerbstätigkeit auszugehen, die der Versicherte zuletzt durch mindestens sechzig Kalendermonate ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist auch für die Prüfung der Zumutbarkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Vergleich heranzuziehen. Entscheidungstexte 10 ObS 53/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.September 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.September 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Es stellte fest, daß der am 22.März 1929 geborene Kläger noch alle leichten und mittelschweren Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen ohne Einhaltung von Arbeitspausen, die üb... mehr lesen...
Norm: GSVG §132 Abs2GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Erwerbsunfähigkeit des Versicherten liegt nur dann vor, wenn er dauernd außerstande ist jener selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die er zuletzt ausgeübt hat; das Gesetz stellt hier ausdrücklich auf die zuletzt konkret ausgeübte selbständige Tätigkeit ab. Nur wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, den zuletzt geführten Betrieb aufrechtzuerhalten, ist er erwerbsunfähig. Darauf, daß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 5. Oktober 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Es stellte fest, daß der am 19. September 1932 geborene Kläger bis 1971 als gelernter Schlosser gearbeitet hat. Dann pachtete er eine Kantine und führte diese selbständig bis zum 31. März 1987. In erster Linie verabreichte er Getränke und kleinere Speisen (belegte Brote, heiß... mehr lesen...
Norm: GSVG §131cGSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Ein selbständig Erwerbstätiger kann die durch seine Leiden bedingten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit (in gewissem Ausmaß) durch die wirtschaftlich zumutbare Verwendung von Hilfskräften oder durch eine andere Verwendung der Hilfskräfte ausgleichen. Entscheidungstexte 10 ObS 120/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 10 ObS 120/88 Ver... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2GSVG idF SVÄG 2000 §133 Abs3
Rechtssatz: Ein in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätiger, der das 55.Lebensjahr vollendet hat und dessen persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig war, kann erst dann als erwerbsunfähig gelten, wenn er außerstande ist, jener selbständigen Erwerbstätigkeit, die zuletzt durch mindestens sechzig Kalendermonate ausgeübt wurde, auch unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. Dezember 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension nach § 132 GSVG mit der
Begründung: ab, daß die Voraussetzungen des § 133 Abs 2 GSVG nicht erfüllt seien. Ferner sei am Stichtag die Gewerbeberechtigung nicht erloschen gewesen (§ 130 Abs 2 lc). In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, den Gewerbeschein zum 31. Dezember 1986 zurückgelegt zu haben und in... mehr lesen...