Norm
GSVG §131cRechtssatz
Ein selbständig Erwerbstätiger kann die durch seine Leiden bedingten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit (in gewissem Ausmaß) durch die wirtschaftlich zumutbare Verwendung von Hilfskräften oder durch eine andere Verwendung der Hilfskräfte ausgleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086420Dokumentnummer
JJR_19880628_OGH0002_010OBS00120_8800000_001