Mit Schriftsatz vom 9. Juli 2001 beantragte die mitbeteiligte Partei unter Anschluss eines Lageplanes bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) die Schonungslegung einer Fläche von ca. 1 ha auf der Waldparzelle 963/1, KG E, die mit einer Weideservitut belastet sei. Die zur Schonungslegung beantragte Fläche stamme aus einem Kahlschlag; das Holz sei in zwei Etappen, 1995 und 1999 geschlägert worden. Die beantragte Schonungsfläche entspreche ca. 1/10 der Waldfläche, die sich im Eig... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §861;AVG §47;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;WWSGG §1 Abs1;WWSGG §1 Abs2;WWSGG §5 Abs1;WWSGG §6;WWSLG Tir 1952 §45;WWSLG Tir 1952 §49;WWSLG Tir 1952 §9 Abs2;
Rechtssatz: Regulierungsurkunden w... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/10/0100 E 3. September 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach § 37 Abs 4 ForstG 1975 genießen die für Weiderechte in Einforstungswäldern geltenden Bestimmungen der Regulierungsurkunden Vorrang vor dem Weideverbot des § 37 Abs 3 leg. cit., sofern das Weiderecht ohne Beschränkung, insbesondere ohne Bedachtnahme auf f... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten, die Ehegatten Dorothea und Dipl.Ing. Hans H., sind Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. 916 KG DD mit einer Fläche von 40,6673 ha. Nach der Regulierungsurkunde vom 15. März 1879 haben "zehn Insassen aus D. und zwar die Realitäten Nr. 1 bis 9 und 14, das Recht der Weide für durchschnittlich 100 Rinder und 100 Schafe für die Zeit von Frühjahr bis Spätherbst in den ärarischen Waldparzellen Nr. 911, 912, 916 KG DD, Nr. 799, 600, 760, 754, 781, 800 bis 806 KG D, unter Be... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Wenn nach den Bestimmungen der Regulierungsurkunde das Weiderecht "unter Beachtung der forstpolizeilichen Beschränkungen" auszuüben ist, kommt die durch § 37 Abs 4 ForstG 1975 normierte Ausnahme vom Waldweideverbot des § 37 Abs 3 ForstG 1975 nicht zum Tragen (vgl die Erkenntnisse vom 21. September 1982, Zl 82/07/0027, und vom 13. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Festlegung des Umfanges und der Dauer von Schonungsflächen nach § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG 1975 hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die Erforderlichkeit der Maßnahme zur Walderhaltung und darauf, dass die Einschränkung der Weiderechte das unter Gesichtspunkten der Walderhaltung unvermeidliche Ausmaß nicht übersteigt, fes... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs3;ForstG 1975 §13 Abs7;ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §24 Abs4;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: § 37 Abs 3 erster Satz ForstG 1975 knüpft an den Begriff der "Verjüngung" (vgl hiezu die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 1993, Zl 91/10/0084, vom 15. November 1993, Zlen 93/10/0086, 0089, 0090, und vom 27. Februar 1995, Zl 90/10/0172, und Zlen... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 37 Abs 4 ForstG 1975 genießen die für Weiderechte in Einforstungswäldern geltenden Bestimmungen der Regulierungsurkunden Vorrang vor dem Weideverbot des § 37 Abs 3 leg. cit., sofern das Weiderecht ohne Beschränkung, insbesondere ohne Bedachtnahme auf forstpolizeiliche Vorschriften, eingeräumt wurde; dieser Vorrang lässt das... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion (BFI) S. teilte der politischen Expositur G. der Bezirkshauptmannschaft L. mit Schreiben vom 21. Juni 1996 mit, im Zuge der Forstaufsicht hätten im Herbst 1995 waldverwüstende Verbißschäden durch Schafe im Bereich des A.-Berges in der Agrargemeinschaft Waldgenossenschaft A. (Agrargemeinschaft) festgestellt werden können. Davon betroffen seien Kultur- und Jungwuchsflächen in den Abteilungen 6 und 7 laut Waldwirtschaftsplan (der Agrargemeinschaft) im Gesamtaus... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Nur Einforstungsrechte (als Einforstungsrechte anzusehende Weiderechte), die in Regulierungsurkunden verbrieft sind, gehen § 37 Abs 1 und 3 ForstG 1975 vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998100162.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1) am 9. September 1988 gegen 11.00 Uhr mit 27 Stück Galtvieh auf den Parzellen 701/1 und 701/12 der KG Ramsberg, 2) am 7. September 1988 gegen 10.30 Uhr mit 17 Stück Galtvieh auf der Parzelle 701/1, 3) am 2. September 1988 mit 16 Stück Vieh auf der Parzelle 701/1, 4) am 25. August 1988 mit 16 Stück Vieh auf der Parzelle 701/1, 5) am 2. August 1988... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Oktober 1987 den ganzen Tag über mit 11 Stück Vieh auf den Grundparzellen 701/1, 704, 701/5 und 701/10 der KG Ramsberg auf den Schonungsflächen im Bereich der "Kotahornalpe" die Waldweide ausgeübt; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 in Verbindung mit § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) begangen. E... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0074 E 13. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wird in der Regulierungsurkunde festgelegt, dass bei der Weide "die forstpolizeilichen Vorschriften zu beobachten" sind, so tritt das Weiderecht gegenüber dem im § 37 Abs 3 ForstG normierten forstpolizeilichen Verbot der Waldweide zurück. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 2 Stammrechtssatz Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 errei... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0205 E 27. September 1988 VwSlg 12780 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG soll dem Waldeigentümer bzw. dem Weideberechtigten die Möglichkeit eröffnen, die in § 37 A... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 2 Stammrechtssatz Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 erreicht, so kann davon ausgegangen werden, daß die Verjüngung beendet ist. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 3 Stammrechtssatz Die Waldweide kann Schäden auch an solchen Forstkulturen verursachen, die längst über das Studium der Verjüngung hinaus sind. Dies schließt es aus, § 37 Abs 3 ForstG 1975 so auszulegen, daß eine Verjüngung so lange vorliegt, als durch das Weid... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 3 Stammrechtssatz Die Waldweide kann Schäden auch an solchen Forstkulturen verursachen, die längst über das Studium der Verjüngung hinaus sind. Dies schl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. September 1990 gegen 11.15 Uhr mit 11 Stück Rindern (Kühe und Jungvieh), am 27. September 1990 gegen 11.00 Uhr mit 8 Stück Rindern und am 29. August 1990 gegen 16.40 Uhr mit 11. Stück Kälbern und Galtvieh auf der Gp. 701/1 der KG R auf den Schonungsflächen im Bereich der "Alpe" entgegen den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die W... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Wird in der Regulierungsurkunde festgelegt, daß bei der Weide die forstpolizeilichen Vorschriften zu beobachten sind, so tritt das Weiderecht gegenüber dem in § 37 Abs 3 ForstG 1975 normierten forstpolizeilichen Verbot der Waldweide zurück (Hinweis E 13.6.1989, 89/10/0074; E 30.6.1994, 92/10/0106). European... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0205 E 27. September 1988 VwSlg 12780 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG soll dem Waldeigentümer bzw. dem Weideberechtigten die Möglichkeit eröffnen, die in § 37 Abs 3 erster Satz ForstG begründete Pflicht in Umfang und Dauer eingrenzen zu lassen und allenfalls bestehend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 18. Juni bis 25. Juni 1990 entgegen § 37 Abs. 3 Forstgesetz 1975 (ForstG) zwei Kälber nicht von den Schonungsflächen der Abteilung 10 (D) des Waldes der Agrargemeinschaft S, Gp. Nr. 46/1, ferngehalten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 ForstG begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Er... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Wird in der Regulierungsurkunde das Weiderecht ohne Beschränkung, insbesondere ohne Bedachtnahme auf forstpolizeiliche Vorschriften eingeräumt, so tritt das Verbot der Waldweide nach § 37 Abs 3 ForstG 1975 zurück (Hinweis E 13.6.1989, 89/10/0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 37 Abs 3 ForstG 1975 ist das Vorliegen eines Bescheides nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle nicht erforderlich (Hinweis E 27.9.1988, 87/10/0205, VwSlg 12780 A/1988). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992100106.X01 ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/02 Forstrecht
Norm: FlVfLG Tir 1935 §77;FlVfLG Tir 1935 §80;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §32 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Ein "Einforstungswald" iSd § 37 Abs 4 ForstG 1975 iVm § 32 Abs 1 ForstG 1975 liegt dann vor, wenn an der strittigen Fläche Weiderechte iSd Tir W... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen in Regulierungsurkunden genießen Vorrang vor dem Weiderecht des § 37 Abs 3 ForstG 1975. Dieser Vorrang besteht unabhängig davon, ob durch die Waldweide Schaden angerichtet werden kann oder nicht. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 4. September 1990 gegen 10.15 Uhr mit 18 Stück Rindern und 2. am 8. September 1990 gegen 11.30 mit 29 Stück Rindern auf Gp. 701/1 auf den Schonungsflächen im Bereich der "X-Alpe" entgegen den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die Waldweide ausgeübt. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 li... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993100041.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (in der Folge: BH) erließ unter dem Datum des 23. Juli 1992 zu Zl. Fo-14/431/75-92 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Beschuldigte F, R-Straße in Z, hat am 8.7.1992 gegen 19.50 Uhr auf Gp 704 der KG R mit 3 Rindern die Waldweide auf Bannlegungsflächen ausgeübt, obwohl mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 2.5.1985, Zl. 163/1 A 1-85, Spruchpunkt 1, bestätigt durch das Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/10/0090 93/10/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 2 Stammrechtssatz Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG... mehr lesen...