Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. November 1989 wurden drei Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft vom 3. August 1989, mit denen der Beschwerdeführer jeweils wegen einer Übertretung des § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) zu zwei, drei und vier Wochen Primärarrest verurteilt worden war, "ersatzlos behoben", das weitere Straferkenntnis der BH vom 3. August 1989, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertret... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 erreicht, so kann davon ausgegangen werden, daß die Verjüngung beendet ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991100084.X02 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestimmungen in Regulierungsurkunden genießen Vorrang vor dem Weiderecht des § 37 Abs 3 ForstG 1975. Dieser Vorrang besteht unabhängig davon, ob durch die Waldweide Schaden angerichtet werden kann oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991100084.X01... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §39 Abs1;
Rechtssatz: Die Waldweide kann Schäden auch an solchen Forstkulturen verursachen, die längst über das Studium der Verjüngung hinaus sind. Dies schließt es aus, § 37 Abs 3 ForstG 1975 so auszulegen, daß eine Verjüngung so lange vorliegt, als durch das Weidevieh Schäden an den Forstkulturen hervorgerufe... mehr lesen...
A. I. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 3. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Mai 1989, am 15. Juni 1989, am 19. Juni 1989 und am 30. Juni 1989 auf den Grundparzellen 701/1, 701/5, 701/10 und 704 der KG R auf den Schonungsflächen im Bereich der N-Alpe entgegen den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (im folgenden: ForstG) die Waldweide ausgeübt. Er habe dadurch Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/10/0064
Rechtssatz: Angesichts eines Intervalles von 10 Monaten zwischen den deliktischen Handlungen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren hat die Behörde den angenom... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion U erstattete am 13. September 1988 an die Bezirkshauptmannschaft Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung "nach § 16 (2), § 80 (3) FG 1975", begangen in den Monaten August, September 1988 auf der Gp. nn1, KG R. Der Anzeige ist einerseits zu entnehmen, daß sich Weidevieh in den Aufforstungsflächen der Wildbach- und Lawinenverbauung aufgehalten habe und andererseits, daß der Beschwerdeführer im Aufforstungsgebiet Schlägerungen vorgenommen habe. Unm... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Verwendung von Waldboden zu Weidezwecken für sich allein stellt keine unbefugte Rodung dar, da sie einerseits in gewissen Grenzen für zulässig erklärt wird und andererseits für bestimmte Formen d... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Schonungsfläche kommt es nicht darauf an, ob die "Zugänglichkeit" zu jedem Punkt dieser Fläche von vornherein gegeben ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100074.X02 Im RIS seit 20.06.2007 Zuletzt aktualisiert am 24... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Wird in der Regulierungsurkunde festgelegt, dass bei der Weide "die forstpolizeilichen Vorschriften zu beobachten" sind, so tritt das Weiderecht gegenüber dem im § 37 Abs 3 ForstG normierten forstpolizeilichen Verbot der Waldweide zurück. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198910007... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG soll dem Waldeigentümer bzw. dem Weideberechtigten die Möglichkeit eröffnen, die in § 37 Abs 3 erster Satz ForstG begründete Pflicht in Umfang und Dauer eingrenzen zu lassen und allenfalls bestehende Zweifel oder Unklarheiten über das Vorliegen bzw. das Ausmaß einer Schonungsfläche zu besei... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §32 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;ForstG 1975 §88 Abs4;ForstG 1975 §94 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte den Interessengegensatz zwischen Grundeigentümern und Einforstungsberechtigten durch wechselseitige Rücksichtnahme lösen. Eine einseitige Verpflichtung des Grundeigentümers, in Waldweidegebieten die Kulturen vor dem Weidevie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §94;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Realisierung eines Fällungsplanes werden die wiederaufgeforsteten Flächen vorübergehend zu Schonungsflächen. Eine Auflage, mit der lediglich die allgemeine Vorschrift, daß Weidetiere gemäß § 37 Abs 3 FG von solchen Schonungsflächen fernzuhalten sind, in E... mehr lesen...