RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0172

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §37 Abs3;
ForstG 1975 §37 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/10/0074 E 13. Juni 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Wird in der Regulierungsurkunde festgelegt, dass bei der Weide "die forstpolizeilichen Vorschriften zu beobachten" sind, so tritt das Weiderecht gegenüber dem im § 37 Abs 3 ForstG normierten forstpolizeilichen Verbot der Waldweide zurück.

Schlagworte

Waldweide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100172.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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