Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0125Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/10/0205 E 27. September 1988 VwSlg 12780 A/1988 RS 1Stammrechtssatz
§ 37 Abs 3 letzter Satz ForstG soll dem Waldeigentümer bzw. dem Weideberechtigten die Möglichkeit eröffnen, die in § 37 Abs 3 erster Satz ForstG begründete Pflicht in Umfang und Dauer eingrenzen zu lassen und allenfalls bestehende Zweifel oder Unklarheiten über das Vorliegen bzw. das Ausmaß einer Schonungsfläche zu beseitigen. Das gesetzliche Weideverbot ist jedoch nicht von einer Festlegung der Schonungsfläche gem § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG abhängig.
Schlagworte
SchonungsflächeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100124.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011