Am 18. Dezember 1991 beantragte die Mitbeteiligte die Erteilung einer Rodungsbewilligung zur Errichtung einer "Wirtschaftshütte" auf Waldboden auf ihrem Grundstück Nr. 856. Die Hütte sei bereits errichtet worden. Sie liege im Bereich des Umkehrplatzes einer Forststraße. Die Grundfläche betrage 4,4 x 3,3 m. Die Baugenehmigung und die naturschutzbehördliche Bewilligung lägen vor. Mit Bescheid vom 27. April 1992 wies die BH den Antrag auf Erteilung der Rodungsbewilligung ab und trug ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer brachten in ihrem Antrag vom 15. Dezember 1988 vor, zum Zwecke der wirtschaftlichen Nutzung ihres Waldgrundstückes sei ein Viehunterstand errichtet worden; es sei ihnen nicht bekannt gewesen, daß dafür eine Rodungsbewilligung erforderlich sei. Sie begehrten die entsprechende Rodungsbewilligung und begründeten diese wie folgt: Das gegenständliche Grundstück im Ausmaß von ca. 3,60 ha sei schon immer "gemischt genutzt" - es bestünden grundbücherliche Weiderechte, ein... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0030 E 30. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 30. November 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 (in der Folge: ForstG), aufgetragen, die geschädigten Waldflächen auf den Waldgrundstücken Nr. 259/2, 259/8, 259/18 und 2549/33, je KG L, zu rekultivieren und mit standorttauglichen Forstgehölzen näherer Bezeichnung wieder aufzuforsten. Auf den geschädigten Waldflächen seien 1.) eine Unterstandsfläche errichtet, ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 23. September 1988 beantragten die Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft G (im folgenden: Bezirkshauptmannschaft) die Rodungsbewilligung für eine Teilfläche von ca. 60 m2 auf Grundstück Nr. 714/1 der KG K zum Zwecke der Erweiterung des bereits bestehenden Getreidekastens zur Schaffung von Einstellmöglichkeiten für Werkzeuge und Maschinen zur Waldbewirtschaftung. Im Zuge einer von der Bezirkshauptmannschaft über dieses Ansuchen durchgeführten mündlichen Verhan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6;
Rechtssatz: Für ein gesondertes, parallel zum forstpolizeilichen Auftragsverfahren durchzuführendes Verfahren zur Erlasssung eines Feststellungsbescheides über die Erforderlichkeit der Rodungsbewilligung (hier) für die Aufstellung einer Hütte auf einem Waldgrundstück fehlt es hier an eine... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Bf bei ihrem Wohnhaus aufgrund der beengten Lage keinen entsprechenden Stellplatz für die zur Waldbewirtschaftung verwendeten Fahrzeuge (Traktor und Anhänger) haben, stellt keinen Umstand dar, der es ihnen unmöglich machen würde, ihren Wald ohne die auf dem Waldgrundstück aufgestellte Hütte rationell zu bewirtschaften. Es w... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer die (nachträgliche) Erteilung einer Rodungsbewilligung zur Errichtung einer "Holzknechthütte" auf dem Grundstück Nr. 271 der KG T versagt. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei das Rodungsansuchen schon deshalb abzuweisen gewesen, weil das Vorliegen eines für das Rodungsvorhaben sprechenden öffentlichen Interesses weder festzustellen gewesen noch vom Beschwerdeführer gelte... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/30 91/10/0172 1 Stammrechtssatz Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit 1979 bis dato 0,0040 ha Waldboden auf dem Grundstück Nr. nn1, KG J, für andere Zwecke als die der Waldkultur verwendet. Er habe eine Hütte in der Größe von 5,5 x 3,5 m aufgestellt und es ergebe die gesamte Fläche mit dem Hüttenplatz 0,0040 ha. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 iVm § 17 Ab... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte liegt nur dann keine Rodung nach § 17 Abs 1 ForstG 1975 vor, wenn die Hütte tatsächlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient und wenn sie dazu unbedingt notwendig ist (Hinweis E 16.5.1988, 88/10/0075). An das Erfordernis der unbedingten Notwen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann der Agrargemeinschaft D Ende September 1989 in der Waldparzelle Nr. nn1, KG D, einen Kahlhieb in Verbindung mit einer einem Kahlhieb gleichzuhaltenden Einzelstammentnahme mit einem Flächenausmaß von ca. 0,70 ha, und zwar im nördlichen Parzellenteil, beiderseits der Forststraße, ohne Bewilligung der Behörde durchgeführt und dadurch § 174 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §1 Abs7;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §85 Abs1 litb;
Rechtssatz: Da Forststraßen nach § 1 Abs 3 ForstG 1975 als Wald gelten und da sie naturgemäß ohne forstlichen Bewuchs sind, sind sie als Kahlflächen anzusehen. Da hier die Forststraße als Bindeglied zwischen den beiden Teilflächen der Hiebsfläche fungiert, sind d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 67/6, KG. A. Zum Zwecke der Erhaltung einer über dieses Grundstück führenden Skipiste beantragte die Gemeinde A die Erteilung einer Rodungsbewilligung. Das darüber eingeleitete Verfahren wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. April 1970 bis zum Abschluß eines anhängigen zivilgerichtli... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs2;ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 1 Abs 1 bis 3 und des § 5 Abs 2 ForstG ergibt sich, daß in Ansehung einer unbestockten Grundfläche die Feststellung, es handle sich bei ihr nicht um Wald im Sinne dieses Bundesgesetzes, unter anderem dann erfolgen kann, wenn diese Flä... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Bestand einer Schipiste unterbricht den Bestand einer Waldfläche. Die "Zweckbestimmung, der Waldkultur zu dienen", reicht nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990100191.X05 Im RIS seit 17.12.1990 mehr lesen...
I. 1. Beschwerdeführer gemäß § 172 Abs. 6 lit. a i.V.m. §§ 17 Abs. 1 und 13 Abs. 1 und 2 des Forstgesetzes 1975 verpflichtet, auf der konsenslos gerodeten, 676 m2 (26 x 26 m) großen Teilfläche des Waldgrundstückes nnn/2, KG M, auf der eine Hütte in Holzbauweise mit einem Flächenausmaß von 13,25 m2 und ein Schlagbrunnen errichtet worden sind, umgehend den vor Durchführung der Rodung bestandenen Zustand durch Realisierung von in vier Punkten aufgegliederten (hier nicht im einz... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §33 Abs2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0030 E 30. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich i... mehr lesen...
I. 1.1. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) vom 29. Oktober 1979 wurde der Antrag des nunmehrigen Zweitbeschwerdeführers auf Erteilung der Rodungsbewilligung für eine Teilfläche im Ausmaß von 30 m2 des in seinem Eigentum stehenden Grundstückes nn/3, KG U, zum Zweck der Errichtung einer Heuhütte gemäß § 17 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 (FG), abgewiesen. 1.2. Mit dem gleichfalls in Rechtskraft erwachsenen Bescheid de... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §1 Abs7;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6;
Rechtssatz: Die Errichtung einer Hütte auf Waldboden (hier: einer Kahlfläche iSd § 1 Abs 7 FG) bedarf dann keiner Rodungsbewilligung, wenn diese Hütte in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald steht und zu dessen Bewirtschaftung erforderlich ist. Für die Dauer diese... mehr lesen...
Index: ForstrechtL65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3ForstG 1975 §17ForstG 1975 §80 Abs1ForstG 1975 §81 Abs1 litaJagdG NÖ 1974 §88 Abs1JagdRallg
Rechtssatz: Eine Jagd- und Wildfutterhütte dient nicht der Waldbewirtschaftung iS des § 1 Abs 3 ForstG. Schlagworte Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Fors... mehr lesen...
Index: ForstrechtL65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3ForstG 1975 §17ForstG 1975 §80 Abs1ForstG 1975 §81 Abs1 litaJagdG NÖ 1974 §88 Abs1JagdRallg
Rechtssatz: Jagdrechtliche Bestimmungen über die Errichtung von Anlagen für den Jagdbetrieb berühren die forstbehördliche Beurteilung eines Rodungsantrages nicht, welche vielmehr allein auf den forstrechtlichen Vorsch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Jänner 1985'wurde der Beschwerdeführer u.a. für schuldig befunden, in den Jahren 1982/83 mit Fertigstellung im Frühjahr 1984 auf einem näher bezeichneten Waldgrundstück ein Blockhaus im Ausmaß von ca. 8 x 6 m errichtet, damit bis jetzt unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 Forstgesetz 1... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §33 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0609/78 E 13. September 1979 VwSlg 9920 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 1 Abs 3 FG läßt sich keineswegs der Schluß ziehen, eine unbestockte Grundfläche dürfe ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung mit einer Hütte bebaut werden, wenn diese Hütte zwar faktisch der forstlichen Bewirtschaftung dient, aber zur forstbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur fahrlässigen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs 1 ForstG iVm § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG bei Errichtung einer Blockhütte, die auch anderen Zwecken als der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, auf einer unbestockten Grundf... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen über die Waldeigenschaft bei kleinen Waldlichtungen innerhalb eines Waldgrundstückes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986070106.X01 Im RIS seit 30.03.2006 Zuletzt aktualisiert am 05.09.2011 mehr lesen...