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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs3;Rechtssatz
Die Errichtung einer Hütte auf Waldboden (hier: einer Kahlfläche iSd § 1 Abs 7 FG) bedarf dann keiner Rodungsbewilligung, wenn diese Hütte in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald steht und zu dessen Bewirtschaftung erforderlich ist. Für die Dauer dieser besonderen Nutzung iSd § 1 Abs 3 FG kommt auch zum Wiederbewaldungsauftrag nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100044.X02Im RIS seit
24.04.2006Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011