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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs3;Rechtssatz
Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100030.X02Im RIS seit
30.03.1987Zuletzt aktualisiert am
11.01.2011