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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/10/0030 E 30. März 1987 RS 2Stammrechtssatz
Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100075.X02Im RIS seit
18.12.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009