Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0202 E 18. Dezember 2002 RS 2 Stammrechtssatz Schwankungen der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers entsprechend der Ertragslage der Gesellschaft lassen noch keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Erfolgs... mehr lesen...
Im Gefolge einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft für den Zeitraum 1996 bis 1999 durchgeführten Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag mit Bescheid fest und bezog die dem zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer ausbezahlten Bezüge einschließlich der von der beschwerdeführenden Gesellschaft getragenen Sozialversicherungsbeiträg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Soweit die Gesellschaft die von ihr getragenen Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer erwähnt, legt sie damit nicht dar, wodurch der Geschäftsführer Unternehmerwagnis tragen könnte. Es besteht kein Zweifel, dass dies wirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Soweit die Gesellschaft vermeint, ihr Geschäftsführer könne als Alleingesellschafter nicht in ihren betrieblichen Organismus eingebunden sein, weil in seiner Person die oberste Leitung des Unternehmens, die Kontrolle und die Weisungsberechtigu... mehr lesen...
Der Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH, die eine Großtischlerei und ein Einrichtungshaus betreibt, war zunächst zu 25%, ab 22. September 1997 aber zu ca 62% an dieser Gesellschaft beteiligt. Sein Geschäftsführerbezug betrug 891.000 S im Jahr 1997, 801.100 S im Jahr 1998 und 776.400 S im Jahr 1999. Ab dem Jahr 2000 trat er in den Ruhestand. Im Geschäftsführervertrag vom 1. Oktober 1997 ist unter § 4 festgehalten: "Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit eine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers konnte die belangte Behörde schon im Hinblick darauf ausschließen, dass die Bemessung seines Jahreshonorars in der freien Disposition des Gesellschafter-Geschäftsführers lag, und in kei... mehr lesen...
Der Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH war zunächst zu 25%, ab September 1997 aber zu ca 67% an dieser Gesellschaft beteiligt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für 1997 bis 2000 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 Abs 1 FLAG) sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wird ua ausgeführt, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin sei festgestellt w... mehr lesen...
Im Gefolge einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft für den Zeitraum 1994 bis 1996 durchgeführten Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag mit Bescheid fest und bezog die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführerinnen der Beschwerdeführerin ausbezahlten Arbeitslöhne in die Bemessungsgrundlage ein. In der dagegen erhobenen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft trägt, ist der Gesellschafter-Sphäre zuzuordnen und stellt damit kein Indiz für ein Unternehmerwagnis im Bereich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers ist schon im Hinblick auf dessen Mindest-Fixbezug von jährlich 400.000 S ausschließen (Hinweis E 28. Jänner 2003, 2001/14/0048). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Der Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH war in den Streitjahren zu 100 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1997 bis 1999 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 Abs 1 FLAG) sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wird u. a. ausgeführt, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin sei festgestellt worden, d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0084 E 18. Juli 2001 RS 7 Stammrechtssatz Eine laufende Entlohnung liegt auch dann vor, wenn der Jahresbezug nicht in monatlich gleich bleibenden Monatsbeträgen ausbezahlt wird (Hinweis E 23.4.2001, 2001/14/0054). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0063 E 18. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seinem Handeln einem fremden Wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0035 E 22. Mai 2002 RS 1
(hier nur Haftung nach § 9 BAO genannt) Stammrechtssatz Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) tref... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0060 E 18. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Im Gefolge einer bei der Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum vom 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 1998 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin in ihrem Bericht (§ 151 Abs. 3 BAO) u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin "Reinigungskräfte (Hausbesorgertätigkeit) im Werkvertrag" beschäftige, und erkannte diese Beschäftigungsgestaltung und die Werkverträge nicht an. Der Arbeitsort werde vom Dienstgeber vorgegeben, dem vorliegenden Werkvertrag zufolge werde das erforderli... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der beschwerdeführenden GmbH für den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 10 % an ihr beteiligten Geschäftsführers in Höhe von jeweils 900.000 S für 1999 und 2000 dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Gegen die entsprechende Abgabenvorschreibung erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie vorbrachte, der Geschäftsführer werde nicht auf Grund ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Ein Mindest-Fixbezug steht der Annahme eines relevanten Unternehmerwagnisses entgegen. Der Umstand, dass dem Geschäftsführer überdies eine gewinnabhängige Erfolgsprämie zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Die Ansicht, das Wesen eines Dienstverhältnisses liege insbesondere auch darin, dass eine erfolgsabhängige Leistungskomponente fehle, ist in dieser allgemeinen Form unzutreffen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;WKG 1998 §122 Abs7;WKG 1998 §122 Abs8;
Rechtssatz: Die Bezüge von Geschäftsführern, die an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall kontinuierliche und tatsächlich über einen längeren Zeitraum dauernde Ausübung der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung des Geschäftsführer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Sozialleistungen wie etwa die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mögen zwar Kennzeichen eines allgemein üblichen Dienstverhältnisses sein, ihr Fehlen bedeutet aber noch nicht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;ABGB §1165;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: In einem Werkvertrag wird die Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges vereinbart, nicht aber eine auf Dauer angelegte und damit zeitraumbezogene Er... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Dass die von der belangten Behörde festgestellten Merkmale der in Rede stehenden Vertragsverhältnisse, wie Auftragsübernahme auf unbestimmte Zeit unter Einräumung eines Probemo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0069 E 28. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen eine... mehr lesen...
Im Ergebnis einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft für den Zeitraum 1997 bis 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 17. April 2001 bzw. den Beilagen dazu u.a. fest, dass im Prüfungszeitraum an den (vorher zu 25 %) seit 1. April 1998 zu 65 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Bezüge in Höhe von 370.000 S (für den Rest des Jahres 1998), 800.000 S (für 1999) und 750.000 S (f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0094 E 27. August 2002 RS 3 Stammrechtssatz Für die Annahme einer laufenden Entlohnung reicht es (noch) aus, wenn die Geschäftsführervergütung dem Verrechnungskonto jährlich gutgeschrieben wird (Hinweis E 29.1.2002... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Eingliederung in den Betrieb der Gesellschaft konnte die Behörde aus der auf Dauer angelegten Leistungserbringung ableiten, wobei es auf eine mangelnde Bindung des Geschäftsführers an Arbeitszeit und Arbeitspausen nicht ankommt (Hinweis E ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge ihres wesentlich (zu 99 % bzw. 100 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Dienstgeberbeiträge nach § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag nach § 57 Abs. 7 und 8 Handelskammergesetz (ab 1999 § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1998) vorgeschrieben. Begründend wird u.a. ausgeführt, die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführer... mehr lesen...