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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Sozialleistungen wie etwa die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mögen zwar Kennzeichen eines allgemein üblichen Dienstverhältnisses sein, ihr Fehlen bedeutet aber noch nicht, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 nicht schuldet (Hinweis E 15. September 1999, 97/13/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130182.X04Im RIS seit
05.11.2003