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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Soweit die Gesellschaft die von ihr getragenen Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer erwähnt, legt sie damit nicht dar, wodurch der Geschäftsführer Unternehmerwagnis tragen könnte. Es besteht kein Zweifel, dass dies wirtschaftlich nicht anders zu betrachten ist, als würden entsprechend höhere Bezüge gewährt und wäre der Geschäftsführer gehalten, aus diesen höheren Vergütungen die Sozialversicherungsbeiträge selbst zu zahlen (Hinweis E 26. März 2003, 2001/13/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150154.X02Im RIS seit
05.02.2004