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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Soweit die Gesellschaft vermeint, ihr Geschäftsführer könne als Alleingesellschafter nicht in ihren betrieblichen Organismus eingebunden sein, weil in seiner Person die oberste Leitung des Unternehmens, die Kontrolle und die Weisungsberechtigung sowie die Möglichkeit zusammenfalle, den Gesellschaftsvertrag in jede Richtung abzuändern, verliert die Gesellschaft den für die steuerliche Betrachtung erforderlichen Grundsatz der Trennung der Gesellschafts- und der Geschäftsführersphäre aus den Augen (Hinweis E 25. April 2002, 2001/15/0066; E 24. Oktober 2002, 2001/15/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150154.X01Im RIS seit
05.02.2004