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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die im Beschwerdefall kontinuierliche und tatsächlich über einen längeren Zeitraum dauernde Ausübung der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung des Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus der Beschwerdeführerin (GmbH). Dass das Vorliegen von jeweils auf ein Jahr abgeschlossenen "Werkverträgen" weder gegen die Eingliederung des Geschäftsführers noch für das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses sprechen, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt erkannt (Hinweis E 12. September 2002, 2002/15/0147; Erkenntnisse vom 18. Dezember 2002, 2001/13/0208 und 2001/13/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001130258.X03Im RIS seit
27.10.2003