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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft trägt, ist der Gesellschafter-Sphäre zuzuordnen und stellt damit kein Indiz für ein Unternehmerwagnis im Bereich der Geschäftsführungstätigkeit dar (Hinweis E 31. März 2003, 2003/14/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003150072.X02Im RIS seit
03.12.2003