Norm: UWG §9 B2
Rechtssatz: Der Gebrauch des Firmennamens unterliegt, wie jede wettbewerbliche Handlung, dem Gebot der Lauterkeit. Jedem Firmenführungsrecht - wie immer es erworben und wie lange es ausgeübt worden sein mag - kann, sobald die geschäftlichen Verhältnisse des Firmenträgers im Widerspruch zu dem Inhalt des Firmennamens treten und letzterer dadurch irreführend wird, ein Abwehranspruch aus § 13 UWG entgegengesetzt werden. Das Recht z... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9UWG §2 Abs3 Z1UWG §9 C4a
Rechtssatz: Registrierte Marken sind nach dem UWG an sich geschützt, also auch wenn sie vom Inhaber nicht benützt werden ("Mirabell"). Entscheidungstexte 1 Ob 606/52 Entscheidungstext OGH 30.07.1952 1 Ob 606/52 Veröff: SZ 25/210 = EvBl 1952/392 S 606 = PatBl 1953,33 = ÖBl 1952,35 4 Ob 307/59 ... mehr lesen...
Für die gefährdete Partei ist im Markenregister mit der Priorität vom 25. April 1927 die Wortmarke "Mirabell" zur Bezeichnung von Bäckereien, Bonbons, Schokoladen und Zuckerwaren eingetragen; desgleichen ist für die Antragsgegner die gleiche Wortmarke "Mirabell" seit 1950 für "Kakao, Schokoladen, Zuckerwaren, Back- und Konditoreiwaren" eingetragen. Die unteren Instanzen haben als bescheinigt angesehen, daß die gefährdete Partei die genannte Wortmarke seit 1938 nicht mehr benützt hat, ... mehr lesen...
Otto B. und Adolf Sch. waren bis 30. Juni 1947 offene Gesellschafter der Firma "Otto B. & Co.". An diesem Tage verkauften die Genannten dem Beklagten das unter der Firma "Otto B. & Co." betriebene Unternehmen, wobei sie dem Beklagten das Recht einräumten, den Firmennamen "Otto B. & Co." bis 31. Dezember 1950 weiter zu führen. Gemäß Punkt XIV des Übergabsvertrages verpflichtete sich der Beklagte, bis längstens 31. Dezember 1950 den Namen "Otto B." aus der Firma herauszulöse... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D1
Rechtssatz: Zum Tatbestand nach § 9 UWG bei Anführung verwechslungsfähiger Firmen (Otto Bieber & Co) in Branchenverzeichnissen. Entscheidungstexte 1 Ob 437/52 Entscheidungstext OGH 11.06.1952 1 Ob 437/52 Veröff: SZ 25/161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0079337 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 F3
Rechtssatz: Keine Bindung der ordentlichen Gerichte an die Entscheidung des Patentgerichtshofes über die Verwechslungsfähigkeit im Markenlöschungsprozeß. Entscheidungstexte 1 Ob 171/52 Entscheidungstext OGH 09.04.1952 1 Ob 171/52 Veröff: SZ 25/88 = ÖBl 1952,36 = PBl 1953,179 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §11aUWG §9 C3b
Rechtssatz: Kein Motivschutz nach österreichischem Markenrecht; doch darf das einem Konkurrenzunternehmen entlehnte Motiv nicht in einer Weise benützt werden, die geeignet ist, Verwechslungen herbeizuführen. Keine Verwechslungsfähigkeit von farbigen Mehlspeisbildern, die auf weißem Grund den Firmenaufdruck "König" tragen, mit solchen, die in ein nicht zu übersehendes rotes Dreieck gestellt sind, auf dem sich ein ... mehr lesen...
Beide Streitteile erzeugen Backpulver und Vanillinzucker. Die beklagte Partei füllte ihre Waren in Säckchen, die auf der Vorderseite in einem verzierten Oval das Wort "Haas", darunter einen sitzenden Hasen, der auf einem Teller einen Gugelhupf serviert, zeigen. Am unteren Ende des Päckchens befindet sich bei dem Backpulver das Wort "Pulver", bei Vanillinzucker das Wort "Vanillinzucker". Von der beklagten Partei wurden der Vorderseite dieser Packung entsprechende Marken beim österreich... mehr lesen...
Die gefährdete Partei, die B. Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in B. erwirkte beim Erstgericht eine einstweilige Verfügung gegen ihre Gegnerin, Firma Johann C., Bestecke- und Tafelgerätefabrik in H. Der Beschluß enthielt das Verbot, die registrierte Wortmarke "Nicron", für die Erzeugnisse der Gegnerin, deren Prospekte, Reklamen, Ankündigungen und sonstigen Gegenständen zu verwenden, sei es als Wort (Marke), allein oder in Verbindung mit ihrer registrierten Bildmarke "Steinbock im ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Wortmarken "Nicro" und "Nicron" sind verwechslungsfähig, nicht aber verschieden aussehende Wortbildmarken, in denen diese Worte vorkommen, oder diese Worte in Verbindung mit verschieden aussehenden Bildmarken. Entscheidungstexte 1 Ob 142/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 1 Ob 142/52 Veröff: SZ 25/55 = ÖBl 1952,45 ... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Kläger war Eigentümer der "M.-Nachrichten", eines seit 32 Jahren unter diesem Titel erscheinenden Wochenblattes. Da Kläger Nationalsozialist gewesen war und daher im Sinne der nach der Befreiung geltenden Vorschriften seine Zeitschrift nicht weiter herausgeben durfte, so schloß er am 2. März 1946 mit dem Beklagten einen Vertrag, wonach (Punkt 1) Kläger zustimmt, daß Beklagter für die von ihm herauszugebende Zeitung den Titel der von den vom Beklagten herausgegebenen "M.-Nachrichten" v... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Zeitungstitel genießen den Schutz nach § 9 UWG. Der Titelschutz erlischt erst mit endgültigem Einstellen des Erscheinens der Zeitung, kann aber diesen Zeitpunkt auch überdauern. Entscheidungstexte 1 Ob 885/51 Entscheidungstext OGH 04.01.1952 1 Ob 885/51 Veröff: SZ 25/1 = ÖBl 1952,15 European C... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B6
Rechtssatz: Abgekürzte Bezeichnungen eines Unternehmens, einer Druckschrift oder dergleichen haben nur dann kennzeichnende Unterscheidungskraft, wenn die beteiligten Verkehrskreise wissen, welches Unternehmen oder welcher volle Titel einer Druckschrift mit der Abkürzung bezeichnet werden soll. Auf diese Weise hat bei solchen unselbständigen Bezeichnungen die Verkehrsgeltung auch für solche Tatbestände Bedeutung, die , wie § 16 A... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D2
Rechtssatz: Wenn eine Firma von vornherein in der Absicht gewählt ist, durch Ausnutzung der Namensgleichheit mit anderen älteren Firmen Verwechslungen herbeizuführen, und wenn die besondere mißbräuchliche Art, wie die Firma bisher benutzt wurde, auf eine innere Einstellung des Firmeninhabers schließen läßt, von der auch in Zukunft eine wirklich einwandfreie Führung dieser Firma nicht zu erwarten ist, so kann die Verwendung der F... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B1
Rechtssatz: Wettbewerber, die in der Firmen - und Warenbezeichnung gemeinsamen Namensbestandteile führen, müssen unterscheidende Zusätze hinzufügen. Diese Zusätze müssen nicht nur die Persönlichkeit des Namensträgers klarstellen, sondern auch die Unterscheidung von anderen gleichnamigen Firmen erkennen lassen. Bei Änderung zur Verkehrsgeltung erwachsener Unterscheidungszusätze ist auf eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrsg... mehr lesen...
Die klagende Firma wurde 1909 von Oskar P. gegrundet. Nach seinem Tod (1919) ging das Unternehmen auf seine Söhne Oskar und Jacques P. über. Ende 1925 kam es zur Dissolution zwischen den beiden Brüdern. Oskar P. schied aus der Firma aus, die nach Punkt I des Vertrages vom 31. Dezember 1925 von Jacques P. unter dem unveränderten Firmenwortlaut fortgeführt werden sollte. Oskar P. verpflichtete sich, in Österreich im Geschäftszweige der Firma Oskar P. und überhaupt auf dem Gebiete der Sc... mehr lesen...
Norm: HGB §30UWG §9 C3c
Rechtssatz: Bei gleichem Betriebsgegenstand zweier Firmen bildet die Beifügung des Betriebsgegenstandes bei der Firmenbezeichnung kein hinreichendes Unterscheidungsmerkmal (Pischinger). Entscheidungstexte 1 Ob 489/51 Entscheidungstext OGH 11.07.1951 1 Ob 489/51 Veröff: SZ 24/184 = ÖBl 1952,6 1 Ob 262/66 ... mehr lesen...
Der Kläger gibt in M. seit 1945 eine naturwissenschaftlichtechnische Zeitschrift für jedermann unter dem Namen "O." heraus. Die Beklagte gab in Österreich die Zeitschrift "U." heraus. Auf Grund eines Vertrages übernahm der Kläger während des Jahres 1949 die Herstellung der Zeitschrift "U.", die während dieses Jahres in der äußeren Ausstattung und auch inhaltlich mit Ausnahme des Namens und einiger Aufsätze der Zeitschrift "O." vollständig glich. Das Vertragsverhältnis wurde mit Ende 1... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Die Herausgabe einer populär wissenschaftlichen Zeitschrift, deren Aufmachung nur im Format, nicht aber in ihrer übrigen Aufmachung, Titelblatt etc einer anderen Zeitschrift gleicht, ist zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 336/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 1 Ob 336/51 Veröff: SZ 24/143 European C... mehr lesen...
Bis zum Jahre 1938 waren der Zweitbeklagte Dr. Hanns E., dessen Bruder Karl E. jun. und deren Vater Karl E. sen. offene Gesellschafter der klagenden Firma P. S. E., Zuckerwaren-, Nährmittel- und Teigwarenfabrik. Am 10. Juni 1949 trafen die Brüder E. mit Zustimmung ihres Vaters ein Übereinkommen, wonach Dr. Hanns E. aus der Firma ausschied, Karl E., der derzeit als Alleininhaber der klagenden Firma aufscheint, den ausschließlichen Anspruch seines Bruders Hanns auf die Marke des Hustenb... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D1
Rechtssatz: Wenn bei einer Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter diesem das Recht der Weiterbenützung einer Firmenmarke eingeräumt wurde, so kann weder einer Gesellschaft, an der sich der Ausgeschiedene als Kommanditist beteiligt, noch ihm selbst die Benützung der Marke nach § 9 UWG vom Firmenübernehmer untersagt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 229/50 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als bescheinigt angesehen, daß der Vater der gefährdeten Partei, Emil H., seit 1899 die Generalvertretung der Firma Georg D. in Hamburg für Österreich innehatte und daß diese Generalvertretung im Jahre 1938 auf die gefährdete Partei übergegangen ist. Die mit den strittigen Marken der Firma Georg D. versehenen Erzeugnisse wurden vom Vater der gefährdeten Partei und später von seinem Sohn seit 1919 ununterbrochen im Inland erzeugt, wobei sie die Zutaten zu diesen Fab... mehr lesen...
Die Klägerin "Sanabo", Fabrik chemischer und pharmazeutischer Produkte, Dr. Karl und Maria St. in Wien, bzw. ihre Rechtsvorgängerin, eine Gesellschaft m. b. H., führt seit 1921 die nähere Bezeichnung "Sanabo" in ihrem Firmenwortlaut. Auch ist seit dieser Zeit eine Wortmarke "Sanabo" für sie markenrechtlich registriert; desgleichen auch eine das Wort "Sanabo" enthaltende Wortbildmarke. Die Behauptung der Klägerin, daß ihre Firma im Verkehr schlechthin mit "Sanabo" bezeichnet werde und ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zum Begriff der Verwechslungsfähigkeit von Wortmarken (Vor und Nachsilben). "Sanabo" - "Sanapha" - "Sanadon". Entscheidungstexte 1 Ob 146/50 Entscheidungstext OGH 15.03.1950 1 Ob 146/50 Veröff: SZ 23/65 = EvBl 1950/452 S 429 = JBl 1950,555 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:195... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hat am 2. November 1935 das Herausgeber-, Verlags- und Titelrecht für das "Adreßbuch von Österreich" erworben. Dieses Adreßbuch für Österreich mit dem Untertitel "für Industrie, Handel und Gewerbe" umfaßt nach ihrer Behauptung in der Gesamtausgabe von neun Bänden die Landesadreßbücher von Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg und das Adreßbuch von Wien. Der Titel des Druckwerkes "Adreßbuch von Österreich... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Adressbuch" ist nicht schutzfähig, auch wenn es mit einer regionalen Bezeichnung verbunden ist. Bezeichnungen der Umgangssprache können nicht monopolisiert werden und daher niemals Verkehrsgeltung erwerben. Entscheidungstexte 1 Ob 73/50 Entscheidungstext OGH 08.02.1950 1 Ob 73/50 Veröff: SZ 23/28 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zur Frage der Verwechslungsgefahr nach § 9 UWG. ("Wähle Dein Bild"). Entscheidungstexte 2 Ob 186/48 Entscheidungstext OGH 20.04.1949 2 Ob 186/48 Veröff: SZ 22/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0079125 Dokumentnummer JJR_19490420_OGH0002_0020OB... mehr lesen...
Eine photographische Werkstätte in Dornbirn hatte auf der Umschlagmappe eines Vorarlberger Lesezirkels und in einer Vorarlberger Landeszeitung Werbungsanzeigen des Betriebes unter dem Schlagwort "Wähle Dein Bild" veröffentlicht. Durch dieses Vorgehen fühlte sich ein photographisches Unternehmen in Wien gefährdet und hat eine einstweilige Verfügung nach § 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beantragt, womit der Gegnerin die weitere Werbung unter dieser Bezeichnung verboten w... mehr lesen...
Am 16. November 1948 stellte Dipl. Ing. S. B., Kaufmann in Graz, als Inhaber der Firma "Alpenfunk", Grazer Elektrobau Dipl. Ing. S. B., den Antrag auf Eintragung der Firmenänderung "Steirerfunk" Grazer Elektrobau Dipl. Ing. S. B., dies unter Anschluß der Zustimmung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Industriesektion, vom 16. November 1948, S/Ind./III/48, welche Eintragung mit Beschluß des Landesgerichtes als Handelsgericht Graz vom 16. November 1948 angeordnet und ... mehr lesen...