Norm
UWG §9 C3cRechtssatz
Mit der in Ausübung einer Tätigkeit in einem Sport-Institut geführten Bezeichnung "Trainingstherapeut" wird keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung verwendet. Der Zeichenbestandteil "Trainings-" hat mit der geschützten Bezeichnung "Physiotherapeut" überhaupt keine Ähnlichkeit. Der weitere Bestandteil "-therapeut" aber ist die allgemein gebräuchliche Bezeichnung für jede behandelnde Tätigkeit. Da nicht nur die Physiotherapeuten behandelnd tätig sind, kann auch der übereinstimmende Zeichenbestandteil nichts zu einer Gefahr von Verwechslungen beitragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079280Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0040OB00116_9400000_001