Norm
UWG §2 Abs3 Z1Rechtssatz
Der Schutzbereich eines Zeichens (ausgenommen: registrierte Marken) kann auch regional begrenzt sein; in einem solchen Fall kommt es dann auf die Priorität in diesem räumlich begrenzten Bereich an. ("Slender You")
Entscheidungstexte
Schlagworte
Regionale VerkehrsgeltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011