Entscheidungsgründe: Der Wirkungsbereich des beklagten Gläubigerschutzverbandes erstreckt sich gemäß § 3 seiner Statuten auf die Wahrung der Gläubigerinteressen seiner Mitglieder im In- und Ausland; nach § 4 lit e dieser Statuten ist es unter anderem Zweck und Aufgabe des Beklagten, seine Mitglieder in Belangen des Kreditschutzes und der Betriebswirtschaft zu beraten, die Verwertung von Forderungen und Anlagekapitalien durchzuführen und Listen säumiger und in Zahlungsschwierigkeit... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Aktivlegitimation des Rechtsnachfolgers des angegriffenen Unternehmers. Entscheidungstexte 4 Ob 360/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 360/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0079004 Dokumentnummer JJR_19870915_OGH0002_0040OB00360_8700000_001 ... mehr lesen...
Begründung: Ing. Martin K*** - der Rechtsvorgänger der Klägerin - betrieb am Standort 4060 Leonding, Schafferstrasse 37, einen Kaminfach- und feuerungstechnischen Betrieb, einschließlich aller damit zusammenhängenden Hilfstätigkeiten, sowie den Handel mit Bau- und Betriebsmaterialien. Mit Kaufvertrag vom 3.Dezember 1986 verkaufte er der Klägerin das zum Stichtag 31.Dezember 1986 vorhandene 1) gesamte Anlagevermögen, 2) Umlaufvermögen, jedoch ohne Kassabestand, Bankguthaben und son... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben in Linz konzessionierte Steinmetzbetriebe. Die Klägerin unterhält beim Urnenhain eine Filiale in einem mit Rundumverglasung ausgeführten Verkaufsraum; die Beklagte hat in unmittelbarer Nähe davon ihre weitläufige Betriebsstätte. Weitere Steinmetzbetriebe sind im Einzugsbereich des Urnenhains nicht ansässig. Die Beklagte wirbt für ihre Grabanlagen mit gedruckten Faltblättern und vervielfältigten Schreiben, denen Preislisten und Antwo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Positive Angaben des Schädigers darüber, wie sich im Gegensatz zu der von ihm zu widerrufenden unrichtigen Äußerung der Sachverhalt tatsächlich verhält, kann der Widerrufsberechtigte in aller Regel nicht verlangen. Ein begehrter öffentlicher Widerruf, der derartige Angaben enthält, ist daher unter Abweisung des Mehrbegehrens neu zu fassen. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Verurteilung zum öffentlichen Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung und die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über dieselbe Tatsachenbehauptung ergangenen, zur Unterlassung verpflichtenden Urteils in denselben Medien kommt nicht in Betracht, wenn für die Veröffentlichung zweier fast gleichlautenden Verpflichtungen (Unterlassung und Widerruf der selben Äußerung) kein Aufklärungsbedürfnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 C
Rechtssatz: Der Begriff der "Tatsachenbehauptung" ist weit auszulegen; als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen oder das Weglassen aufklärender Umstände, durch das der Sachverhalt so entstellt wird, dass die Äußerung geeignet ist, den Adressaten in einem wichtigen Punkt irrezuführen (ÖBl 1980,130; ÖBl 1984,130 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 391/86 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIVUWG §7 GUWG §7 H
Rechtssatz: Werden in der Klage nicht die Publikationen bezeichnet, in denen der öffentliche Widerruf zu erfolgen hat, hat eine Anleitung zur Berichtigung und Ergänzung des Begehrens stattzufinden; es handelt sich dabei nicht um einen Übergang von einem Widerrufsantrag auf einen anderen im Sinne einer Änderung der Klage, sondern um eine zwingend erforderliche Ergänzung des ursprünglich erhobenen Begehrens (Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein verlegt und vertreibt Bücher und Schriften, die sich mit Heilkräutern befassen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der illustrierten Wochenschrift "B***E", die sie auch in Österreich vertreibt. Im Heft Nr. 45 dieser Zeitschrift vom 30. Oktober 1985 werden unter der Schlagzeile "Ich und meine Gesundheit" auf den Seiten 160 bis 171 "ganz persönliche Ratschläge für Körper, Geist und Seele" erteilt. Auf Seite 168 wirbt ein Bestellkupon für ein Sond... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5aUWG §7
Rechtssatz: Die Wettbewerbsabsicht braucht zwar nicht das einzige oder auch nur das wesentliche Ziel der Handlung zu sein; sie fehlt aber dann, wenn sie gegenüber den anderen Motiven ganz in den Hintergrund tritt. Entscheidungstexte 4 Ob 391/86 Entscheidungstext OGH 19.05.1987 4 Ob 391/86 4 Ob 29/90 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei (abgekürzt auch: E***) erzeugt und vertreibt Betonwaren aller Art, unter anderem auch Schächte und Schachtböden für Kanalisationsanlagen. Der Beklagte war nie selbständiger Unternehmer; er ist seit 1966 in einem Planungsbüro beschäftigt. Er entwickelte einen neuen Schachtboden, der dadurch gekennzeichnet ist, daß ein Betonkern an der Oberfläche mit einem glasfaserverstärkten Kunststoff fugenlos überzogen wird. Dieser Schachtboden wird in de... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 72.447 "A***" (Priorität vom 26.4.1972), deren Warenverzeichnis "flüssige Brennstoffe für Motoren, Benzin, Dieselöl, Mineralöl, Heizöl, technische Öle und Fette, Schmiermittel, Schmieröl und Schmierfett" umfaßt; sie erzeugt und vertreibt unter der Bezeichnung "A***" Mineralölprodukte, insbesondere Treibstoffe. Gegenstand des Unternehmens der Zweitklägerin ist (ua) die Ausübung des Mineralölgroß- un... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Wird die Veröffentlichung des Widerrufes gemäß § 7 UWG verlangt, dann ist sie von der beklagten Partei in der Form vorzunehmen, wie sie das Gericht auf Antrag der klagenden Partei bestimmt hat (so schon SZ 25/201). Entscheidungstexte 4 Ob 1301/87 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 1301/87 European Case Law... mehr lesen...
Norm: UWG §7 G
Rechtssatz: Die Angabe von Publikationen, in denen die Urteilsveröffentlichung erfolgen soll, ersetzt nicht die Angabe der Publikationen, in denen der Widerruf erfolgen soll (so schon 4 Ob 354/77). Entscheidungstexte 4 Ob 1301/87 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 1301/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die klagende Partei meint, ihr Begehren, sie zu ermächtigen, das Urteil auf Kosten der beklagten Partei in verschiedenen Zeitungen zu veröffentlichen, stelle sich als solches auf öffentlichen Widerruf dar, kann ihr nicht beigepflichtet werden. Wird die Veröffentlichung des Widerrufes gemäß § 7 UWG verlangt, dann ist sie von der beklagten Partei in der Form vorzunehmen, wie sie das Gericht auf Antrag der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien erzeugen und vertreiben Büro- und Kopierpapier. Die Klägerin stellt es aus Altpapier her. Der Produktmanager der Beklagten, Ing. Peter A***, verfaßte am 12.9.1985 ein Schriftstück, in welchem er unter der Überschrift: "Gefahren im Recyclingpapier - Altpapier nutzt nicht dem Wald" ua nachstehende Behauptungen aufstellte (Beilage A): "Die Bezeichnung 'umweltfreundliches Papier' für Schreib-, Druck- und Kopierpapiere, die durch Recycling von Altpapier herge... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUWG §7 DUWG §7 F3
Rechtssatz: Der Vorwurf des Eingriffs in die Urheberrechte an einem Softwarepaket ist eine Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Betrieb des Unternehmens und den Kredit zu schädigen. Entscheidungstexte 4 Ob 324/86 Entscheidungstext OGH 22.04.1986 4 Ob 324/86 Veröff: ÖBl 1987,21 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Schutzverband der österreichischen Lebensmittelindustrie bezweckt (ua) die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf den Gebieten des Lebensmittelrechtes, insbesondere auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruches nach § 14 UWG; ihm gehören auch die vier größten Bierproduzenten Österreichs als Mitglieder an (Beilagen A, B, C). Die beklagte OHG wirbt seit geraumer Zeit für das von ihr vertriebene EGGER-Bier massiv mit dem Schlagwort "Naturbräu" sowie mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIVUWG §7 H
Rechtssatz: Der von der Rechtsprechung in verfahrensrechtlicher Hinsicht zum Widerrufsbegehren nach § 7 Abs 1 UWG vertretene
Leitsatz: , daß der Kläger - bei sonstiger zur Klageabweisung führenden Unbestimmtheit des Begehrens - anzugeben habe, wem der Widerruf zu erklären sei, ist wegen der Gleichartigkeit der Probleme auch auf ein Widerrufsbegehren nach § 1330 Abs 2 ABGB anzuwenden. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist zu 1/3-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 477 KG Oberlaa-Land. Mit Kaufvertrag vom 1. Oktober 1982 verkaufte sie ihre Miteigentumsanteile der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Nach Punkt XII des Kaufvertrages erteilte die Beklagte im Hinblick auf die Dauer der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin ihre Einwilligung zur Einverleibung eine... mehr lesen...
Norm: UWG §7 DZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Ob die beanstandete Äußerung geeignet war, das Unternehmen oder den Kredit zu schädigen, ist keine über den konkreten Einzelfall hinausreichende, "erhebliche" Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 1302/85 Entscheidungstext OGH 02.04.1985 4 Ob 1302/85 4 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die Frage, ob die Wiederholungsgefahr dann zu verneinen ist, wenn der Inhaber des Unternehmens von den beanstandeten öusserungen seines Handelsvertreters erst nach der Auflösung der Geschäftsverbindung mit diesem Vertreter Kenntnis erlangt hat, kann nicht eingegangen werden, weil der Beklagte in erster Instanz kein Vorbringen in dieser Richtung erstattet hat. Im übrigen entspricht das angefochtene Urteil der ständigen Re... mehr lesen...
Norm: UWG §7 F1
Rechtssatz: Der sachlich nicht gerechtfertigte Vorwurf, der Mitbewerber unterbiete die Preise in einer Weise, die allen vernünftigen kaufmännischen Gepflogenheiten widerspreche, ist ein Verstoß gegen § 7 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 409/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 409/83 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A
Rechtssatz: Auch in Abwehr wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Konkurrenten ist es nicht gestattet, Behauptungen aufzustellen, die nicht erweislich wahr sind. Entscheidungstexte 4 Ob 409/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 409/83 4 Ob 154/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 4 Ob 154/90 Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIABGB §1330 BVUWG §7 H
Rechtssatz: Der Normzweck des § 1330 Abs 2 ABGB ist ein anderer als der der Sonderbestimmung des § 7 UWG, der bei Herabsetzung eines Unternehmens zu Wettbewerbszwecken den Unterlassungsanspruch ausdrücklich kennt, und diesem zwar von der Wahrheitswidrigkeit einer vorgeworfenen Behauptung, nicht aber von einem Verschulden abhängig macht. Die Interessenabwägung im allgemeinen bürgerlichen Recht hat hingege... mehr lesen...
Der Kläger ist Lokomotivführer bei den Österreichischen Bundesbahnen. Ihm ist bereits dreimal die Lenkerberechtigung wegen Fahrens im alkoholisierten Zustand entzogen worden, zuletzt mit Beschluß der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 2. 7. 1974, Po 44/67/Fe-1973, auf die Dauer von 24 Monaten ab 18. 4. 1973. Der Kläger und seine Gattin sind Miteigentümer des Hauses L, H-Weg 3; der Beklagte war bis Dezember 1980 Mieter einer Wohnung in diesem Haus. Seit 1978 bestehen zwischen den Str... mehr lesen...
Der Beklagte wirbt durch Verteilen von Prospekten, aber auch durch Vermittlungstätigkeit im Rahmen seines "Informationsbüros" im 4. Wiener Gemeindebezirk für die Inanspruchnahme von Zahnbehandlungen in einem dem Kurzentrum M in Budapest eingegliederten Institut. Der von ihm zuletzt verwendete Werbeprospekt enthält neben einer allgemeinen Beschreibung des Kurzentrums M eine Preisliste ("Honorartarife für Zahnbehandlungen"), in welcher verschiedene zahnärztliche Leistungen - fixe Zahner... mehr lesen...
Norm: UWG §7 BUWG §7 CUWG §7 F1UWG §7 F2
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Rechtsanwalt setze sich für die Wahrung der Interessen seines Klienten nicht voll ein, ist als Vorwurf der Verletzung von Vertragspflichten und Standespflichten eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Leistungen des Rechtsanwaltes, die geeignet ist, den Betrieb des Unternehmens - dieser Begriff ist hier im weitesten Sinne zu verstehen und umfaßt insbesondere auch die f... mehr lesen...