Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Das Werben mit der Veränderung der Leserzahlen ohne Angabe der absoluten (Gesamtleserzahl) Leserzahl nach der Optima-Analyse ist unzulässig, wenn ein irreführender Eindruck über die Größenverhältnisse auf dem österreichischen Tageszeitungsmarkt entsteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078639Dokumentnummer
JJR_19931102_OGH0002_0040OB00150_9300000_002