Norm
UWG §2 D7Rechtssatz
Auch die Verbindung zu einer ausländischen Universität kann für die angesprochenen Verkehrskreise durchaus von Bedeutung sein. Im Zusammenhang mit der Ankündigung einer privaten zahnärztlichen Tagesklinik kann dadurch bei einem nicht unbeträchtlichen Teil des Publikums bei flüchtiger Betrachtung ohne nähere Überlegung durchaus der - unrichtige - Eindruck entstehen, in dem Haus habe ein ausländisches Universitätsinstitut seinen Sitz und betreibe eine zahnärztliche Klinik. - "Apollonia, Akademisches Institut der Universität Jassy".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078543Dokumentnummer
JJR_19931012_OGH0002_0040OB00122_9300000_004