RS OGH 1993/11/2 4Ob150/93

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Veröffentlicht am 02.11.1993
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Norm

UWG §2 C2a
UWG §2 D11

Rechtssatz

Erkennt auch der flüchtige Durchschnittsleser, daß sich das Inserat mit der Veränderungen der Leserzahlen nach der Optima-Analyse befaßt, kann ausgeschlossen werden, daß ein ins Gewicht fallender Teil der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, die Verhältnisse am Zeitungsmarkt hätten sich grundlegend geändert, weil die "Presse" mehr Leser als (zB) die "Neue Kronen-Zeitung" dazugewonnen habe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078637

Dokumentnummer

JJR_19931102_OGH0002_0040OB00150_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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