Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht zu keiner der im Revisionsrekurs angeführten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Widerspruch. Ausschlaggebend für die Rechtsansicht des Rekursgerichtes ist die Annahme, daß die Adressaten der beanstandeten Werbeaussage das unterschiedliche Verbreitungsgebiet der verglichenen Medien kennen, so daß eine Aufklärung hierüber entbehrlich war. Die vom Obersten Gerichtshof in MR 1995... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Verfahrensmangel ist aus rechtlichen Gründen zu verneinen: Selbst wenn das Vorbringen der Beklagten, sie habe den beanstandeten Materialvergleich nur einmal an Dritte weitergegeben (S 17), bescheinigt worden wäre, ließe sich daraus nicht auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr schließen, weil es weder unmöglich noch auch nur unwahrscheinlich ist, daß die Beklagte, die die Berechtigung ihrer Äußerunge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellt ein Nagelhaftgel her, das sich durch Lichthärtung unter UV-Licht und weitgehende Säurefreiheit auszeichnet. Die Entwicklungsarbeiten erstreckten sich über etwa vier Jahre. Der Geschäftsführer der Klägerin war aufgrund seiner Ausbildung als Chemiker und seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich lichthärtender Chemikalien in der Lage, das Gel zu entwickeln. Die Klägerin war mit dem Gel seit 1988 auf dem Markt erfolgreich; die Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Werbeankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage (JBl 1986, 192; 4 Ob 1048/95). Ebenso ist es keine erhebliche Rechtsfrage, ob die Umstände des Einzelfalles die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (MR 1988, 14). Eine krasse Fehlbeurteilung, die wahrzunehmen wäre, liegt bei keiner der aufgeworfenen Fragen vor. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuerst für den Bereich der Alleinstellungswerbung ausgesprochen, daß eine Verschiebung der Beweislast möglich ist, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es aber entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast auf den Beklagten als gerechtfertigt erscheinen lassen (ÖBl 1973, 53 - Stahlrohrg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuerst für den Bereich der Alleinstellungswerbung ausgesprochen, daß eine Verschiebung der Beweislast möglich ist, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es aber entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast auf den Beklagten als gerechtfertigt erscheinen lassen (ÖBl 1973, 53 - Stahlrohrg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Klägerin: römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Klägerin: Die Rechtsmittelausführungen zur Frage, wer für die Einhaltung oder Verletzung der Teilnahmebedingungen der Bundeswirtschaftskammer für Gruppenveranstaltungen behauptungs- und bescheinigungspflichtig ist, gehen ins Leere. Die Klägerin übersieht nämlich völlig, daß ihr Unterlassungsanspruch zu Punkt 2 nicht darauf gerichtet war, den B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt den Einzelhandel mit Elektrogeräten aller Art; sie vertreibt (ua) Autoradios. Die Erstbeklagte ist Detailhändlerin für Autozubehör und Autoradios; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. In der Ausgabe der Tageszeitung "Kleine Zeitung" vom 2.6.1996 schalteten die Beklagten ein Inserat ein, in dem sie das Angebot von Geräten der Marke K***** mit "K*****-Tiefstpreise" überschrieben. Angeboten wurde, neben vier a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung sind Untersuchungen über Leserzahlen nicht im Sinn exakter Aussagen zu verstehen; es handelt sich vielmehr um Durchschnittswerte im Rahmen einer Schwankungsbreite, in welcher Zufallsabweichungen nach oben und unten möglich sind (ÖBl 1993, 237 - Reichweitenvergleich; ÖBl 1996, 194 - Chronischer Leserschwund; RIS-Justiz RS0078834). Angaben über Veränderungen der Leserzahl oder der Reichweite, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, welche Wirkung eine Werbeaussage auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist (stRsp ua ÖBl 1990, 231 = WBl 1990, 245 - Familia II; MR 1993, 116 = WBl 1993, 337 - Reichweitenrekord; MR 1995, 189 - Österreichs größte Qualitäts-Zeitung; RIS-Justiz RS0039926). ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs1 HI2MSchG §4 Abs1 Z4UWG §2 A2UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Inte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vertreibt in ihrer Organisationsform H***** Expreß Schuhprodukte. Ende Oktober 1996 versandte sie einen Prospekt mit der Bezeichnung "H***** Expreß", in welchem sie - auf der letzten Seite links unten - die Abbildung eines Kinderstiefels der Marke "E*****" brachte, den sie zum Preis von S 629,50 (statt des durchgestrichenen Preises von S 699,50) ankündigte. Am 31.Oktober 1996 kaufte Lars F***** dieses Produkt in der H***** Expreß-Filiale in der S*****.... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte leitet das "Institut für Zahnheilkunde" in J*****, für welches mit Bescheiden des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 8.6.1995 und 21.11.1995 die sanitätsbehördliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung erteilt wurde. Neben dem Institut betreibt der Erstbeklagte noch eine Zahnarztpraxis. Der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind im Institut als Ärzte teilzeitbeschäftigt. Die Drittbeklagte führt darüber hinaus im selben Gebäude eine eige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste uva), soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muß. Davon kann ab... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung", die auch in einer Ausgabe für das Bundesland Salzburg erscheint. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten", die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten; die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften "Lungauer Nachrichten", Flachgauer Nachrichten", "Tennengauer Nachrichten", "Pongauer Nachrichten" und "P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Ankündigung verstößt schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck bei flüchtiger Betrachtung durch einen Kunden mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit irrige Vorstellungen erwecken kann (stRsp ua ÖBl 1997, 20 - Steirischer Medienjumbo mwN). Die Werbeankündigung der Beklagten erweckt durch die unmittelbare Abfolge der beiden Aussagen den Eindruck, daß mit "System" das Produkt der Beklagten gemeint sei... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art7EWGV Art30EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Mitgliedstaaten sind nicht gehindert, bei Inlandssachverhalten an strengeren Irreführungsverboten festzuhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 146/97t Entscheidungstext OGH 13.05.1997 4 Ob 146/97t 4 Ob 233... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung darf bei blickfangartiger Herausstellung eines Teils der Ankündigung auch dieser Teil für sich allein nicht zur Irreführung im Sinne des § 2 UWG geeignet sein (ÖBl 1984, 75 - Elektrogeräte-Bestpreisgarantie uva). Im Inserat der Beklagten ist der Preis von "nur S 1.890,--" blickfangartig hervorgehoben; über die Voraussetzungen, unter denen dieser günstige Preis gilt, wird in wesentlich klein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin von Gratiszeitungen mit dem Titel "B*****", die in W***** und Umgebung monatlich an die Haushalte verteilt werden. Die Beklagte ist ebenfalls Medieninhaberin von Gratiszeitungen, die seit September 1991 als "Be*****-S*****" verteilt wurden; zuvor trugen die Gratiszeitungen den Titel "S*****". Im September 1991 und Oktober 1991 schien im Impressum der Gratiszeitung "Be*****-S*****" noch die S***** Gesellschaft mbH als Medieninhaberin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (ÖBl 1989, 149 - Figurella; 4 Ob 30/95) müssen die Güter, deren Preise im Rahmen einer gemäß § 2 Abs 1 letzter Satz UWG zulässigen vergleichenden Preiswerbung verglichen werden, gleichartig sein; sie müssen insoweit vergleichbar sein, als der eigene niedrigere Preis des Werbenden nicht mit einem höheren eines Konkurrenten verglichen werden darf, der eine qualitativ bessere Ware anbietet. Derartig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "S***** N*****". Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N***** Zeitung", die im Bundesland S***** unter dem Titel "S*****" erscheint. Die Zweitantragsgegnerin ist Verlegerin der "N***** Zeitung". Am 15.8.1996 erschien in der "S*****" unter dem Titel "'Die K*****' baut ihre Spitzenposition aus!" ein Artikel, der auszugsweise wie folgt lautete: "Nächstes Kapitel einer bei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile gehören zwei großen, international tätigen Pharmakonzernen an und stehen in Österreich hinsichtlich des Vertriebes von Arzneimitteln, die den LDL-Cholesterinspiegel senken sollen, im Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt das Produkt Zocord 'R', das den Wirkstoff Simvastatin enthält. Die Klägerin vertreibt die Produkte Selipran und Pravachol, die den Wirkstoff Pravastatin enthalten. Die Beklagte verteilte den vorliegenden Folder "Zocord rettet Leben" in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man der Klägerin dahin folgen wollte, daß die beanstandete Werbeankündigung den - objektiv unrichtigen - Eindruck erwecken könne, es gebe einen feststehenden, einheitlichen P*****- Fachhändlerverkaufspreis, wäre daraus noch kein Verstoß gegen § 2 UWG abzuleiten. Eine irreführende Angabe iSd § 2 UWG liegt nur dann vor, wenn sie als wesentlich angesehen wird, die durch sie erweckte, mit dem tatsächlichen Sachv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betrieb einen Privatsender mit Standort in der Slowakei und strahlte damit das Rundfunkprogramm "Radio CD" nach Österreich. Die Einnahmen der Beklagten stammen ua aus dem Verkauf von - an die österreichische Bevölkerung gerichteter - Werbung. In der Zeitschrift "C*****" vom August 1995 erschien auf Seite 163 eine ganzseitige Werbeeinschaltung mit folgendem Wortlaut: "SCHWARZHÖRER WILLKOMMEN! RADIO CD UKW 96.6" Der klagende Österreichisc... mehr lesen...