Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Matthias B*****, vertreten durch Dr. Klaus Plätzer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei B*****GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Hauser, Rec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Bürgermeister der Marktgemeinde L*****. Der zweitbeklagte Verein trat bei den Gemeinderatswahlen, die am 26. 6. 2005 stattfanden, als wahlwerbende Liste auf. Vor den Wahlen wurde von den Beklagten ein Flugblatt verbreitet, das den Zweitbeklagten als Herausgeber und den Erstbeklagten als für den Inhalt Verantwortlichen bezeichnete. Das Flugblatt enthielt unter der in Großbuchstaben verfassten Überschrift „Neuer SPÖ-Skandal! SPÖ-BGM S***** (Kläger) verschenk... mehr lesen...
Norm: GewO §39 Abs1KFG §113 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Die Funktion des Fahrschulleiters nach § 113 KFG ist jener eines gewerberechtlichen Geschäftsführers nach § 39 GewO vergleichbar. Er ist der Behörde gegenüber für die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen ebenso verantwortlich, wie der gewerberechtliche Geschäftsführer für die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen. Der Grundsatz, wonach der gewerberechtliche Geschäftsführ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Ebenso wie für Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverletzungen in Zeitungen der jeweilige Medieninhaber haftet, muss dies auch für Rechtsverletzungen in Websites gelten. Die Haftung trifft denjenigen, der die Website inhaltlich gestaltet und deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst. Entscheidungstexte 4 Ob 226/05x Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Den (bloßen) Inhaber der Domain trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 226/05x Entscheidungstext OGH 24.01.2006 4 Ob 226/05x Veröff: SZ 2006/2 6 Ob 74/14x Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 74/14x ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befasst sich mit dem Großhandel von Pflanzenschutz-, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und auch von Erde. Die beklagte Partei beschäftigt sich ebenfalls mit dem Vertrieb von Pflanzenschutz-, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und insbesondere auch mit dem Vertrieb von Garten- und Blumenerde. Sie bringt unter der Marke „S*****" Blumenerde in Verkehr, unter anderem S***** Blumenerde, S***** Balkonblumenerde, S***** Pflanzenerde, sämtliche Produkte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Fahrschule in G*****. Er nimmt den Beklagten wegen eines Zugabenverstoßes auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung in Anspruch. Der Beklagte war zum Zeitpunkt der beanstandeten Ankündigungen Fahrschulleiter nach § 113 KFG einer in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Fahrschule. Der Kläger begehrt, dem Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin betreibt eine Internetplattform, auf der regelmäßig Fotos von aktuellen Veranstaltungen in Oberösterreich veröffentlicht werden. Die Nebenintervenientin lässt die Fotos meist von Amateurfotografen (insbesondere Studenten) aufnehmen, denen sie dafür die Fotoausrüstung (eine Digitalkamera) zur Verfügung stellt. Kamera und Originalfotos (Originaldateien) folgen die Amateurfotografen nach Beendigung ihrer Tätigkeit wieder der Nebenintervenien... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs2UWG §1 C5bUWG §14 C
Rechtssatz: Ein Suchmaschinenbetreiber ist nicht verpflichtet, die von seinen Werbekunden verwendeten Suchworte ohne vorherige Abmahnung auf allfällige Markenverletzungen oder Wettbewerbsverstöße zu überprüfen. Nur bei einer offenkundigen Rechtsverletzung kann davon gesprochen werden, dass der Suchmaschinenbetreiber den Rechtsverletzer bewusst fördert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Einschränkung auf Handlungen „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs" erübrigt sich, wenn die beanstandete Handlung schon ihrem Wesen nach nur im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs begangen werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 220/05i Entscheidungstext OGH 19.12.2005 4 Ob 220/05i ... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu römisch eins. Die Beklagte beantragt, der Klägerin eine Sicherheitsleistung für Prozesskosten von 30.000 EUR aufzuerlegen. Die Klägerin habe ihren Sitz auf den Bahamas. Es bestehe die Gefahr, dass die Beklagte, sollte sie obsiegen, ihren Prozesskostenersatzanspruch nicht einbringlich machen könne. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Nach Art 11 des österreichisch-britischen Rechtshilfeübereinkommens, dessen Geltung auf die Bahamas ausgedehnt worden sei, seien... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Kurt F*****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Thomas M*****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei F*****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Michael F*****, vertreten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte versandte im Jahr 2002 im großen Umfang Gewinnankündigungen. Den schriftlichen Verständigungen folgte jeweils eine telefonische Mitteilung, in der auf das Einlangen der Verständigung und deren Wichtigkeit hingewiesen wurde. Zum Kundenkreis, den die Beklagte dabei ansprach, war sie über Adressmakler („Listbroker") gelangt. Bei Listbrokern handelt es sich um Unternehmen, die Listen mit Adressen von Personen vermitteln, an die Werbeaussendungen erfol... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** KG (früher G***** KG), *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Spitzy und Dr. Esther Lenzinger, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger führt über den im Vereinsregister eingetragenen Zweitkläger im Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Österreichischen Bergrettung bzw in Wien mit der Wiener Berufsrettung Rettungsflüge mit Hubschraubern durch. In den letzten 21 Jahren wurden mehr als 100.000 Einsätze geflogen. Die Beklagte bietet (nach den Behauptungen der Kläger) Versicherungsschutz sowie den günstigeren Bezug verschiedener Produkte bzw (nach den Behauptungen der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitung „B*****", die wöchentlich in einer Auflagenstärke von 201.858 Stück in mehreren Regionalausgaben an die Haushalte in Salzburg verteilt werden. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitung „S*****", die in einer Auflagenstärke von 185.090 Stück im Bundesland Salzburg verteilt wird. Die Beklagte bewirbt ihre Gratiszeitung im Internet unter der Adresse „www.s*****" mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zweck des klagenden Vereins ist nach seinen Statuten die Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder im Allgemeinen und der wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen im Besonderen, in enger Zusammenarbeit mit den Österreichischen Rechtsanwaltskammern. Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks führen die Statuten des Klägers ua die Verfolgung von Ansprüchen auf Unterlassung gemäß § 14 UWG an. Zweck des klagenden Vereins ist nach seinen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag, ab 2. 1. 2001 die Reinigung der Militärakademie in Wiener Neustadt zu besorgen. Vorher war diese Reinigung von der Firma I***** durchgeführt worden. Die Klägerin übernahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur und ist Medieninhaberin mehrerer Magazine, darunter des Seniorenmagazins "Unsere Generation". Sie wurde im Dezember 2002 vom Österreichischen Seniorenrat mit der Durchführung der Initiative "Seniorkom" beauftragt, die unter der Patronanz des Österreichischen Seniorenbundes steht, von allen politischen Lagern unterstützt und von zahlreichen Wirtschaftspartnern - darunter die Telekom Austria - gesponsert wird. Die Initiative soll ä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage (6 Ob 184/03g; RIS-Justiz RS0042818; RS0031891). Die Annahme der Vorinstanzen, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falls Wiederholungsgefahr vorliegt, hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung, dass die Frage der Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsansprüchen nach dem Urhebe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Gebietsvertreterin für von einem amerikanischen Unternehmen hergestellte Sportzusatzernährung. Der Sohn des Beklagten beschäftigt sich namens und für Rechnung des Beklagten gleichfalls mit dem Vertrieb von Sportzusatzernährung. Unter anderem vertrieb er auch Produkte dieser amerikanischen Firma im Unternehmen des Beklagten. Bis Frühjahr 2004 hatte er diese Produkte beim deutschen Vertriebspartner des amerikanischen Unternehmens bezogen. Aufgrund von Vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Judikatur setzt der Unterlassungsanspruch eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird, voraus (vgl RIS-Justiz RS0037660 mwN, zuletzt OGH 4 Ob 247/03g). Hat der Beklagte bereits gegen diese Unterlassungspflicht verstoßen, so hat er die Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich gewichtige Anhaltspunkte dazu ergeben, dass er gewillt ist von künfti... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Ist ein (neuerlicher) Wettbewerbsverstoß schon aus objektiven Gründen auszuschließen, so kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte im Verfahren nicht nur die Wiederholungsgefahr, sondern auch seine Unterlassungspflicht bestreitet. Entscheidungstexte 4 Ob 281/04h Entscheidungstext OGH 14.03.2005 4 Ob 281/04h 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Art und Umfang der Veröffentlichung müssen in angemessenem Verhältnis zur Wirkung des Wettbewerbsverstoßes stehen (4 Ob 9/88b = SZ 61/100 = ÖBl 1988, 159 - 6 aus 45). Hat sich die Äußerung an einen großen, in keiner Weise überschaubaren und begrenzten Personenkreis gerichtet, dann ist auch eine entsprechend weit gestreute Information der Öffentlichkeit notwendig. (RIS-Justiz RS0079737 [T6]). Das Urteil ist - dem Talio... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Marke „Immomax" mit Priorität 15. Juli 1997, welche für Immobilienwesen, Dienstleistungen eines Immobilienmaklers, Immobilienvermittlung, Schätzung von Immobilien, Verpachtung von Immobilien und Immobilienverwaltung eingetragen ist. Er betreibt als Einzelunternehmer ein Immobilienmaklerbüro und verwendet die Marke seit ihrer Eintragung laufend als Unternehmenskennzeichen, als Bezeichnung auf seinem Geschäftslokal, im Rahmen v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht in ihrer Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO) geltend, die rechtliche Beurteilung des Begehrens auf Feststellung der Schadenersatzpflicht der beklagten Parteien stehe im Widerspruch zur ständigen höchstgerichtlichen Judikatur. Das gelte auch für die rechtliche Beurteilung des Unterlassungsbegehrens zu Punkt 3. lit c des Urteilsbegehrens. Diesbezüglich erscheine überdies eine höchstgerichtliche Beurteilung zur Wahrung der Rechssicherheit und der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin produziert und vertreibt eine Serie von 14 Blechdosen unter der Gesamtbezeichnung "LES BOîTES A ....", deren Deckel und Seitenflächen mit bunten, Kinderzeichnungen nachempfundenen Motiven dekorativ bemalt und mit Beschriftungen in einer Schreibschrift mit kindlichem Charakter, die - wie die Bildmotive - auf den vorgesehenen Verwendungszweck hinweisen, versehen sind. Die Entwürfe für die Gestaltung der Dosen stammen von der Zweitklägerin. Die D... mehr lesen...