RS OGH 2005/12/19 4Ob220/05i, 4Ob97/08f

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Veröffentlicht am 19.12.2005
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Norm

UWG §14 A1

Rechtssatz

Eine ausdrückliche Einschränkung auf Handlungen „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs" erübrigt sich, wenn die beanstandete Handlung schon ihrem Wesen nach nur im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs begangen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120467

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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