Begründung: Der Kläger ist ein nicht branchengebundener Verein, der nach seinen Statuten unlauteren Wettbewerb bekämpft. Die Beklagte ist ein in Österreich marktführendes Handelsunternehmen, das den Einzelhandel mit Waren aller Art, vorwiegend jedoch mit Lebensmitteln, an mehr als 1.000 Filialstandorten betreibt. Sie bewarb im Dezember 2001 in ganzseitigen Inseraten in Tageszeitungen und mittels Werbeprospekten ihre Produkte, darunter auch folgende Angebote: "Bei Vorbestellung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zweck der klagenden Vereinigung von Rechtsanwälten ist es (ua), zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu verfolgen. Der Erstbeklagte ist Versicherungsmakler; er verfügt darüber hinaus über eine Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung. Der Zweitbeklagte ist im Versicherungsmaklerbüro des Erstbeklagten beschäftigt. Als Schwiegersohn des Erstbeklagten soll er das Untern... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Inhaber von GSM-Lizenzen für das Gebiet der Republik Österreich. Insgesamt sind in Österreich vier GSM-Lizenzen vergeben. Die Lizenznehmer versorgen den gesamten österreichischen Mobiltelefonie-Markt. Im Dezember 2001 betrug die Marktdurchdringung 83,1 %. Die Beklagte verfügt seit Jahresanfang 2000 über eine GSM-Lizenz. Zu Jahresende 2001 besaß sie einen Marktanteil von etwa 4 %. Für die GSM-Betreiber sind die Unternehmenskunden von besonderer Bedeut... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Ändert Beklagter sein Verhalten, nachdem er einen vollstreckbaren Unterlassungsvergleich angeboten hat, so spricht der Umstand, dass er aufgrund der Beanstandung des geänderten Verhaltens (hier: Gestaltung eines Eintragungsofferts) durch den Kläger Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines Vergleichsabschlusses geäußert hat und es damit nicht mehr zum Abschluss des angebotenen Vergleichs gekommen ist, nicht gegen die Erns... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin, Medieninhaberin und Herausgeberin der „Gelben Seiten", die einen Bestandteil der Telefonbücher der Telekom Austria bilden. In den „Gelben Seiten" sind alle erfassbaren österreichischen Unternehmen verzeichnet. Die Eintragung innerhalb der jeweiligen Branche ist kostenfrei; für Anzeigen ist ein Entgelt zu entrichten. Die Beklagte bietet die entgeltliche Eintragung von Firmendaten in dem von ihr geführten Firmenregister „FIREG" an. Dazu versend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat zu § 28a UWG bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Befolgung des § 28a UWG den unmissverständlichen und graphisch deutlichen Hinweis verlangt, dass es sich nur um ein Vertragsangebot handelt (4 Ob 1/02d = ecolex 2002/176, 444 [Reitböck] = wbl 2002, 381 = ÖBl-LS 2002/130 - "Internet Branchenverzeichnis"; 4 Ob 175/02t). Wird etwa das (für sich allein wohl klarstellende) Wort OFFERT (oder auch Angebo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanz hat die festgestellte Vorgangsweise der beklagten Partei im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung (siehe dazu auch noch die Entscheidungen zu RIS-Justiz RS0078486; zuletzt 4 Ob 193/02i) als Sittenverstoß gegen § 1 UWG beurteilt. Die Beklagte hat nicht nur mit ihrem "besseren Konkurrenzangebot für Massen-Matura-Reisen in geschlossenen/exklusiven Ferienclubs" geworben, sondern unter "Aufdeckung" der... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erteilte dem Spenglereibetrieb Romana J***** 1999 den Auftrag, Dachdecker- und Spenglerarbeiten an ihrem Haus in G***** durchzuführen. Die Arbeiten wurden durchgeführt; sie sind aber mangelhaft. Der Beklagte war von 1997 bis Ende Jänner 2002 gewerberechtlicher Geschäftsführer des Spenglereibetriebs. Über das Vermögen der Romana J***** wurde mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 14. Juli 2000, 11 S 175/00x, das Konkursverfahren eröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein deutsches Unternehmen. Sie ist mit Priorität 7. 12. 1979 Inhaberin der international registrierten und auch in Österreich geschützten Wortmarke IR 456092 "BOSS", eingetragen für Waren der Klasse 25 (Bekleidung). Unter dieser Marke vertreibt die Klägerin seit vielen Jahren - in Österreich seit 1970 - Herrenbekleidung und seit dem Jahr 2000 auch Damenbekleidung. Die Klägerin hat Markenlizenzen für Parfum, Brillen, Strickwaren, Krawatten, Unte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch eine Marke werden die Waren oder Dienste eines bestimmten Unternehmens individualisiert. Sie ermöglicht dem Markeninhaber, die von ihm auf dem Markt angebotenen Waren oder Dienste aus der Anonymität der Masse der Angebote herauszulösen, dadurch von gattungsgleichen Waren oder Diensten seiner Konkurrenten abzuheben und auf diese Weise einen festen Kundenstamm zu gewinnen und zu sichern. Damit dient die Marke dem Schutz ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann O*****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlagsgruppe N*****, vertreten durch Wolf,... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, es fehle eine Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine "genehmigungspflichtige 'dauerhafte' Änderung des gesamten 'Tarifgefüges' eines marktbeherrschenden Anbieters für Sprachtelefonie über ein festes Netz im Sinne des § 18 Abs 7 TKG vorliegt". Sie verweist darauf, dass sich auch der Verwaltungsgerichtshof bisher nicht mit der Frage befasst habe, ab wann eine Tarifänderung "dauerhaft" sei und wan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Klägerin und Beklagte vertreiben Fotokopiergeräte. Im Juli 1999 warb die Beklagte in einer an rund 14.350 Unternehmer in Wien, Niederösterreich und Burgenland versandten Werbeschrift wie folgt: „Nur Musik spielen können die digitalen Geräte von M***** nicht. Aber dafür gibt es den Kenwood MD-Recorder, den Sie von uns beim Kauf eines unserer digitalen Geräte als Geschenk erhalten. Aktion gültig bis 15. September 1999." Das auf der Rückseite abgebildete Gerät wa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Ltd, *****, vertreten durch Dr. Rainer Kornfeld, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** Gesellschaft mbH, ***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Betreiberin des steiermärkischen Regionalradiosenders "Antenne Steiermark", der seine Einnahmen ausschließlich aus den Erträgen der Radiowerbung bestreitet. Die erstbeklagte Partei ist Verlegerin der Neuen Kronen Zeitung und die Zweitbeklagte ihre geschäftsführende Komplementärin. Beide Beklagten haben auf die Gestaltung des redaktionellen Teils dieses Mediums keinen Einfluss. Der redaktionelle Teil der Neuen Kronen Zeitung wird von... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung einer Wettbewerbshandlung ist die Wettbewerbsabsicht als Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs dann zu vermuten, wenn sie - wie hier - von einem Mitbewerber vorgenommen wurde (ÖBl 1995, 219 - Klasse statt Masse). Ein Handeln zu Wettbewerbszwecken setzt nicht voraus, dass die auf Wettbewerb gerichtete Absicht die einzige oder wesentliche Zielsetzung für die Handlung ist. Sie darf nur gegenüber dem eigentlic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung für die Dauer dieses Rechtsstreites im geschäftlichen Verkehr zu verbieten, a) öffentliche Filmvorführungen, insbesondere in St. Pölten im Rahmen des Internationalen Kultur- und Filmfestivals vom 26. 7. 2001 bis 2. 9. 2001 durchzuführen, wenn dabei näher genannte Vorschriften des nö Lichtschauspielgesetzes verletzt werden und/oder kein Eintrittsgeld... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin vertreibt Geberit Produkte auf dem österreichischen Markt. Die Zweitklägerin ist ein Muttergesellschaft der Erstklägerin. Für sie ist die internationale Marke IR 571872 "GEBERIT" (Wortmarke) mit Schutz für Österreich ua in der Warenklasse 11 für Sanitärprodukte eingetragen. Die Zweitklägerin hat die Erstklägerin - durch einen Oberlizenzvertrag der Zweitklägerin mit der GEBERIT ***** AG in Verbindung mit dem Linzenzvertrag zwischen letzterer Gesellschaft ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: Wer nur mit seinem Kapital an einem in Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist, übt keine selbständige Tätigkeit aus; er tritt vielmehr entweder gar nicht oder allenfalls als Vertreter (Organ, Prokurist und dgl) des Unternehmensträgers auf. Die bloße Beteiligung als stiller Gesellschafter oder als Kommanditist begründet demnach keine Unternehmereigenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Schwimmbad, das der Ehegatte der Klägerin errichtet hat. Verrohrt und mit Schwimmbadfolie ausgekleidet hat das Schwimmbad der Schwimmbadhersteller Günter P*****. Ihm erlaubte die Klägerin, das Schwimmbad zu fotografieren. Zu diesem Zeitpunkt war noch keine Granitverkleidung angebracht. Günter P***** fotografierte das Schwimmbad mehrmals. Zu einem späteren Zeitpunkt, als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte stellt Aufzuganlagen her. Sie ließ in der "Raiffeisenzeitung" vom 16. Dezember 1999 ein Inserat schalten, das für ihr Unternehmen warb. Teil dieses Inserats waren zwei Lichtbilder, auf denen Bauteile von Aufzugsanlagen abgebildet waren. Diese Lichtbilder wurden vom Kläger aufgenommen, zeigten Teile einer Aufzugsanlage einer Mitbewerberin der Erstbeklagten und wurde ohne Zustimmung des Klägers für das Inserat verwendet. Der Zweitbeklagte leitet d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass - entgegen der in der Revisionsrekursbeantwortung vertretenen Ansicht des Beklagten - eine vom Titelgericht gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit (§ 7 Abs 3 EO) vor ihrer Aufhebung zwar das Exekutionsgericht als Bewilligungsgericht (SZ 54/115), nicht aber die Rechtsmittelgerichte bei der Behandlung eines gegen die zu Unrecht für vollstreckbar erklärte Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Verfahren der Erstklägerin wurde zur allfälligen Bestellung eines Sachwalters unterbrochen. Die mittlerweile am 27. 4. 2000 verstorbene Erstklägerin (Mutter des Zweit- und Drittklägers = im Folgenden Erstklägerin) war an der Creuzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) erkrankt und befand sich seit 30. 7. 1999 in Behandlung des Neurologischen Krankenhauses Rosenhügel, dessen Rechtsträger die Beklagte ist. Auf Grund ihrer Erkrankung stand bereits vor ihrem Tod fest, dass... mehr lesen...
Norm: EO §378UWG §14 A1
Rechtssatz: Bezieht sich ein in der BRD erlassenes Unterlassungsgebot ausschließlich auf ein Verhalten auf dem deutschen Markt, dann besteht ein Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Schaffung eines inhaltsgleichen österreichischen Exekutionstitels zur Verhinderung eines entsprechenden wettbewerbswidrigen Verhaltens in Österreich. Entscheidungstexte 4 Ob 273/01b ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile haben den Sitz ihres Unternehmens in Deutschland. Zur Sicherung eines im Wesentlichen inhaltsgleichen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs beantragt die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es ab sofort zu unterlassen, 1. Reinigungsmittel in der Dose, die mit im Antrag enthaltenen Ablichtungen übereinstimmen oder mit diesen verwechselbar ähnlich sind, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, 2. sämtliche Dosen, wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Land and Sky M***** Inc., ***** (in der Folge: Herstellerin) produziert Wassermatratzen, die sie unter der Bezeichnung "land and sky" weltweit vertreibt. Sie verfügt in ihrer Branche über den größten Anteil an Patenten und ist Inhaberin der am 22. 4. 1996 angemeldeten und seit 13. 1. 1999 eingetragenen Gemeinschaftsmarke "land and sky The Quality of Sleep" unter anderem für Wasserbetten und Wassermatratzen. Lizenzen an dieser Marke zugunsten der von der ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagten im zweiten Rechtsgang neuerlich schuldig, das Abladen bzw Abladenlassen von Koks unmittelbar nach der Einfahrt zum Grundstück der Klägerin auf deren Grundstück zu unterlassen. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 52.000 S, nicht jedoch 260.000 S übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit Beschluss vom 19. 9. 2001 änderte das ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Steht bei Einbringung der Klage eine Rechtsverletzung durch den Beklagten unmittelbar drohend bevor (Erstbegehungsgefahr), so fällt diese Gefahr nicht schon dadurch weg, dass das Verfahren längere Zeit dauert. Die Erstbegehungsgefahr ist insoweit nicht anders zu beurteilen als die Wiederholungsgefahr. Sie bleibt daher insbesondere dann bestehen, wenn der Beklagte im Verfahren an seiner Rechtsauffassung festhält. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger gründete 1983 mit Reinhard S***** und Herbert P***** die Musikgruppe "Alpentrio Tirol". 1986 verließ Herbert P***** die Gruppe, Reinhard S***** schied 1987 aus. Beide gestatteten dem Erstkläger, den Namen "Alpentrio Tirol" weiterhin zu verwenden; Reinhard S***** war dazu gegen Zahlung von 20.000 S bereit. Noch im selben Jahr bildete der Erstkläger mit dem Zweitkläger und dem Drittkläger eine neue Musikgruppe, die wieder unter dem Namen "Alpe... mehr lesen...