Begründung: Der Kläger war vom 1. 10. 2001 bis zum 22. 10. 2004 als Prokurist bei der Beklagten beschäftigt. Am 22. 10. 2004 wurde er mit der
Begründung: entlassen, er habe Druckaufträge zu überhöhten Preisen vergeben. Mit Schreiben vom 15. 11. 2004 behauptete die Beklagte, dass eine Überprüfung der vom Kläger in den letzten Wochen veranlassten Freigaben Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit zahlreichen Ausschreibungen ergeben habe, durch die die Beklagte erheblich geschädigt worden... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Pharmaunternehmen und vertreiben (ua) orale Kontrazeptiva („Pille"). Im Jahr 2006 bewarb die Beklagte in Fachzeitschriften ein bestimmtes Kontrazeptivum, das in Österreich am 12. April 2006 zugelassen worden war. Im Revisionsrekursverfahren strittig sind noch folgende Werbeaussagen, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richteten und blickfangartig herausgestellt waren: Unbeschwerte Zyklen bzw keine Zwischenblutungen positiver Effekt auf Ha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Berechtigte mehrerer Marken, die die Buchstabenfolge „ÖWD" enthalten, und Inhaberin der Domains „www.oewd.at" und „www.owd.at", unter denen sie ihre Dienstleistungen im Bereich Bewachungs- und Schutzdienste bewirbt. Die Beklagte bietet unter ihrer Domain „www.t*****.de" Dienstleistungen in den Bereichen Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Personenschutz, Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Maschinensicherheit an. Berechtigte Inhaberin der Domain „www.öwd.at... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beklagte ist die österreichische Generalimporteurin für Kraftfahrzeuge einer bestimmten Marke; die Klägerin ist eine ihrer Vertragshändlerinnen und genießt als solche einen bestimmten Gebietsschutz. Die Beklagte kündigte den Vertrag zum 31. Dezember 2008 auf. Zur Sicherung ihres im Wesentlichen gleichen Unterlassungsbegehrens beantragt die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten „in Verletzung von Punkt 2.1. 2. Satz des [...] Händlervertr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer periodischen Druckschrift, die sich - ebenso wie eine von der Beklagten herausgegebenen Druckschrift - an die österreichische Kommunikations-, Medien- und Werbebranche wendet. Mit der Behauptung, der Herausgeber der Druckschrift der Beklagten habe der Klägerin in einem in seiner Zeitschrift veröffentlichten Kommentar vorgeworfen, sie würde von einer wahrheitsgemäßen und kritischen Berichterstattung über die Österreichische National... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Werner K*****, Busfahrer, *****, vertreten durch Dr. Josef Pfurtscheller ua, Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 333 Grundbuch ***** V*****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 362/34. Bei diesem Grundstück handelt es sich um einen Streifen, der zwischen rund 10 und 30 cm breit und etwa 160 m lang ist. An diesen Grundstücksstreifen grenzt die Liegenschaft EZ 296 desselben Grundbuchs mit ihrem Grundstück 362/26 an. Dabei handelt es sich um einen Weg, der rund um den Badeteich K***** führt und zahlreiche Badeparzellen ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gehört zu einem weltweit tätigen Konzern, der unter anderem Kaffeemaschinen (Kaffeevollautomaten) vertreibt. Sie verfügt dafür über zwei österreichische Patente. Die in Italien niedergelassene Klägerin erzeugt ebenfalls Kaffeemaschinen, die sie im Jahr 2005 über ein mit ihr verbundenes Unternehmen in Österreich vertrieb. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die Kaffeemaschinen der Klägerin die Patente der Beklagten verletzen. Auf Antrag der Beklagten unter... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verurteilte die Beklagte, die Verwendung bestimmten Bildmaterials zu unterlassen, und ermächtigte die Klägerin zur Urteilsveröffentlichung. Es bejahte nicht nur das Wettbewerbsverhältnis der Streitteile, die Irreführungseignung der beanstandeten Bildverwendung und die Haftung der Beklagten für den Wettbewerbsverstoß ihres Franchisenehmers, sondern auch die eine Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs bildende Wiederholungsgefahr, ungeachtet des Umst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der sich auch in seinen Statuten der Abkürzung VKI bedient, ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation zur Beratung der Allgemeinheit über Eigenschaften und Kaufbedingungen von Konsumgütern und Leistungen, die für Konsumenten erbracht werden. Er darf zur Erfüllung seines Zwecks insbesondere nachstehende Tätigkeiten entwickeln: mündliche und schriftliche Einzelauskünfte, Rechtsberatung, Herausgabe von Printmedien, Produk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm H***** KG, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei H*****-GmbH, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöge... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner führte ursprünglich mit Rechtsvorgängern der Gefährdeten eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag enthält in seinem § 11 folgende Regelung: Der Gegner führte ursprünglich mit Rechtsvorgängern der Gefährdeten eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag enthält in seinem Paragraph 11, folgende Regelung: „Die Geschäf... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §14 A1AMG §85a Abs1
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch nach § 85a AMG erfordert - anders als jener nach § 1 UWG - kein subjektiv vorwerfbares Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 81/07a Entscheidungstext OGH 12.06.2007 4 Ob 81/07a 4 Ob 174/07b Entscheidungstext OGH 13.11.2007 4 Ob 174/07b Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte produziert und vertreibt pharmazeutische Produkte (Arzneimittel), darunter das rezeptpflichtige Medikament „Femara". Es enthält den Wirkstoff „Letrozol". In der Wiener Bezirkszeitung Hietzing Ausgabe 7/2005 erschien auf einer mit dem Wort „Werbung" gekennzeichneten Seite nachstehender Artikel im Ausmaß einer viertel Seite: (Artikel nur in Originalentscheidung ersichtlich) Bei der Internetadresse „www.pinkribbon.at." handelt es sich um eine von der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt Hörgeräte und Ohrwasserschutzvorrichtungen. Die Beklagte betreibt das Gewerbe eines Augenoptikers mit Hauptstandort in L***** und einer weiteren Betriebsstätte in Bad R*****. Ihr Geschäftsführer gestattete der Firma H***** - einem Konkurrenzunternehmen der Klägerin - Service und Beratungstage in einem separierten Raum seiner Betriebsstätte in Bad R***** durchzuführen. Die Klägerin begehrt, der Beklagten Handlungen im geschäftlichen Verkeh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Identifikation des Verbreiters mit der veröffentlichten Meinung des Zitierten stattfand, richtet sich danach, wie die Aussagen von einem zumindest nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Leser bei ungezwungener Auslegung verstanden werden. Dieses Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers ist aber stets eine Frage des Einzelfalles, der keine darüber hinausreichende Bedeutung zukommt (6 Ob 12/00h; RIS-Justiz... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beklagten werfen dem Rekursgericht vor, es habe zu Unrecht das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen verneint. Tatsächlich habe im Sinne der „Zitatenjudikatur" ein öffentliches Informationsinteresse an den (wiedergegebenen) Äußerungen Andreas G***** bestanden, mit denen sie sich nicht identifiziert hätten (§ 6 Abs 2 Z 4 MedG), jedenfalls seien sie aber guten Glaubens gewesen (§ 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG). Diese Rechtfertigungsgründe seien auch in einem Verfahren nach... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von blutdrucksenkenden Medikamenten. Die Beklagte vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialitäten „Micardis", bestehend aus dem Wirkstoff Telmisartan, in den Dosierungen 20 mg, 40 mg und 80 mg, und „MicardisPlus", bestehend aus den Wirkstoffen Telmisartan und HCTZ, in den Dosierungen 40 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 40/12,5 mg") sowie 80 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 80/12,5 mg"). Di... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Sie verkaufte in ihren Filialen Gutscheine für Pauschalreisen zu einem Einheitspreis von 140 EUR. Diese Gutscheine berechtigten die Erwerber, bei einem Tochterunternehmen der Beklagten „nach Maßgabe der verfügbaren Angebote" eine zweitägige Pauschalreise in eine von zehn europäischen Städten zu „buchen". Vorgesehen waren Flüge mit den Austrian Airlines und die Unterbringung in „zentrumsnah gelegenen, zweckmäßig eingerichtete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein deutsches Unternehmen, erzeugt Eierteigwaren und vertreibt diese unter anderem in Österreich und in Deutschland unter den für sie in Österreich und Deutschland für die Warenklasse 30 jeweils geschützten Wortbildmarken: Die österreichische Marke IR 605 451 ist seit 29. 7. 1993 registriert, die deutsche Basismarke DE 2035658 wurde am 5. 5. 1993 eingetragen. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, ist Lebensmittelgroßhändler und vert... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Allein ein behaupteter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bildet - für sich betrachtet - keinen Vermögenswert einer im Firmenbuch nach Beendigung der Liquidation gelöschten GmbH, der die Annahme deren durch die Löschung indizierten Vermögenslosigkeit ausschließen könnte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1
Rechtssatz: Eine GmbH als Klägerin, die während des Rechtsmittelverfahrens über den von ihr geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch nach Beendigung der Liquidation im Firmenbuch gelöscht wurde, verliert dadurch ihre Aktivlegitimation als Mitbewerber iSd § 14 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 213/06m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte handeln mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die Erstbeklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Im Frühjahr 2006 bewarb und verkaufte die Erstbeklagte ein von der Zweitbeklagten geliefertes Pflanzenschutzmittel. Auf der Verpackung waren zwar verschiedene Warnhinweise angebracht; es fehlte aber der ausdrückliche Hinweis, dass zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einzuhalten sei. Weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten und Widerkläger (im Folgenden Beklagte) bzw der diesen eingeantwortete Nachlass schloss mit der klagenden und widerbeklagten Bauträgergesellschaft (im Folgenden Klägerin) einen Kaufvertrag betreffend eine Liegenschaft, dem ein Bebauungsplanentwurf eines von den Beklagten herangezogenen Ingenieurbüros angeschlossen war. Dieser Vertrag wurde aufschiebend bedingt geschlossen und sollte erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes, wirksam werden. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Fritz M*****, gegen die beklagte Partei I***** GesmbH & Co KG, ***** vertreten durch Fischer, Walla & Matt Rechtsanwälte OEG in Dornbirn, wegen Unterlassung und Urt... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verbot der Beklagten, in ihrer Werbung in Österreich, insbesondere in Werbezusendungen, die sie in Österreich zur Verteilung bringt und/oder auf Websites, die in deutscher Sprache verfasst und in Österreich aufrufbar sind, zu behaupten, die von ihr vertriebenen Präparate, etwa „Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas", könnten schwerste Erkrankungen wie insbesondere Krebs heilen und/oder ihnen vorbeugen, wenn diese Behauptungen wissenschaftlich nicht e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ferdinand P***** L***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Beate T*****, vertreten durch Dr. Rolan... mehr lesen...