Begründung: Die Beklagte bewirbt österreichweit die Eintragung von Firmendaten in ein „Firmenregister" im Internet; das dabei verwendete Schreiben besteht aus einem Blatt im Format A 4 mit folgendem Aussehen: Der angeschlossene, bereits mit den wesentlichen Daten (Betrag, Auftraggeber, Empfängerin, Kontonummer Empfängerin, Verwendungszweck) vorgedruckte Zahlschein ist nicht auf den ersten Blick sichtbar, weil er zwar durch eine perforierte Linie mit dem zuvor abgebildeten Werbesch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - ebenso wie die Drittbeklagte - Magnetfeldtherapiegeräte in Österreich. Die Erstbeklagte ist in die Vertriebsorganisation der Drittbeklagten eingebunden. Diese verkauft ihre Magnetfeldtherapiegeräte über ein "Vertriebsnetzwerk", das einem Stufenvertriebssystem nachgebildet ist. Das bedeutet, dass mit fortschreitendem Vertriebserfolg der einzelne Verkäufer in einer Hierarchie aufsteigt, wodurch sich einerseits sein Provisionssatz erhö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Siegfried P*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Lichtenwagner, Rechtsanwalt in Rohrbach, gegen die beklagten Parteien 1. G***** OEG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass die Beklagte nur mit Spielwaren handle, hat sie weder behauptet, noch ist dies bescheinigt; solches kann - entgegen ihrer Argumentation im Rekurs - auch aus ihrer Firma nicht zwingend erschlossen werden. Unter diesen Umständen entspricht der vom Erstgericht erlassene Unterlassungstitel in seiner Waren jeder Art umfassenden Reichweite Grundsätzen höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Danach hat sich das Unterlassungsgebot ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - ein Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich - produziert Küchen. Sie vertreibt diese in Österreich und im Ausland. Ihr Marktanteil am österreichischen Küchenmarkt beträgt ca 10 %. Die Beklagte, eine Möbelhandelsgesellschaft hatte in der Oberösterreich-Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 30. 9. 2001 eine zweiseitige Werbeanzeige eingeschaltet. Darin hatte sie unter den hervorgehobenen Überschriften "k***** All-Inclusive-Küchen" und "Warum k****... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (§ 78 EO iVm § 235 Abs 5 ZPO). Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 235, Absatz 5, ZPO). Ad 2.): Die 1901 gegründete und nun betreibende GmbH führt in ihrer Firma seit jeher den Namen des Gründer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Organ der Ärztekammer für Kärnten; ihr obliegt es, die gemeinsamen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Zahnärzte wahrzunehmen und zu fördern. Dazu gehört auch die Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken. Der Beklagte führt als Dentist eine Kassenpraxis. In der Zeit vom 1. 4. 2001 bis 31. 5. 2002 hat der Beklagte in seiner Ordination einen Zahnarzt als "Dentistenassistenten" beschäftigt. Der Beklagte musste sich 2001 einer Ope... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt im Inland unter der Wort-Bild-Marke R***** ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk ("Energy-Drink"). Die Beklagte betreibt jeweils in der Wintersaison im Zentrum von K***** das Lokal "L*****" mit rund 150 Sitzplätzen. Zu Spitzenzeiten befinden sich bis zu 400 Gäste im Lokal. Am 16. 3. 2002 bestellten dort zwei von der Klägerin als Testkäufer beauftragte Privatdetektive das Getränk R*****. Ein Kellner der Beklagten nahm die Bestellung auf. Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** AG & Co KG, *****, vertreten durch Preslmayer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei H***** GmbH... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts hält sich im Rahmen des von der Rechtsprechung zum Irreführungsverbot des § 2 UWG entwickelten Grundsatzes, wonach eine Angabe irreführend ist, wenn die Vorstellungen, welche die Umworbenen über ihre Bedeutung haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang stehen (Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht³ § 24 Rz 20 mwN). Nach dem bescheinigten Sachverh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karin L*****, vertreten durch Mag. Huberta Gheneff-Fürst, Rechtsanwältin Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bundesarbeitskammer, *****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei H*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "H*****" *****gmbH, *****, vertreten durch Wolf, Theiss & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. H*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas A*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****, vertreten durch Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist ein japanisches Unternehmen, das Computer und Drucker samt Zubehör, wie etwa Tintenpatronen für Computerdrucker, erzeugt und weltweit vertreibt. Sie ist Inhaberin mehrerer österreichischer Marken, die aus ihrem Firmenschlagwort "E*****" bestehen. Die Zweitklägerin ist für Verkauf und Marketing von Produkten der Erstklägerin in Österreich zuständig. Die Erstbeklagte, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, handelt mi... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass sich das Unterlassungsgebot entgegen der Rechtsprechung nicht am konkreten Verstoß orientiere. Die einstweilige Verfügung erfasse keine Vergleiche mit Statt-Preisen. Das Rekursgericht stütze seine Entscheidung vor allem auch darauf, dass die Beklagte eine Preisgegenüberstellung vorgenommen habe, wie sie den Statt-Preisen entspreche. Rechtliche Beurteilung Die Beklagte verkennt damit, das... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass eine krasse Fehlbeurteilung vorliege und die angefochtene Entscheidung den Entscheidungen 4 Ob 82/02s, 4 Ob 145/02f und 4 Ob 174/02w widerspreche. Eine krasse Fehlbeurteilung und einen Widerspruch zur Rechtsprechung erblicken die Beklagten in der Auffassung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe zu Recht auch eine Urteilsveröffentlichung in der von ihr herausgegebenen Gratiszeitung begehrt; eine Veröffentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile beliefern Privat- und Geschäftskunden mit elektrischem Strom. Die Familie K***** aus G***** war bis 30. 5. 2002, Frau Hilde H***** bis 31. 5. 2002 Kundin der Klägerin; beide Familien haben mit Wirksamkeit vom 1. 6. 2002 mit der Beklagten einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Der Beklagten wurde mit einstweiliger Verfügung vom 11. 10. 2002 verboten, ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Behauptung aufzustellen, namen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Wien 1, Hofburg, Kongresszentrum, vertreten durch Hauser Newole &... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Beklagte sind pharmazeutische Unternehmen. Beide Unternehmen vertreiben Arzneimittel, die bei erhöhten Cholesterinwerten eingesetzt werden. Die Beklagte lässt durch ihre Außendienstmitarbeiter die Broschüre „Pro Herz - Tipps & Tricks für ein gesundes Leben" und den „Gefäßrisiko Selbsttest" an Internisten, Kardiologen und praktische Ärzte verteilen. Beide Broschüren sind dazu bestimmt, vom Arzt an seine Patienten weitergegeben zu werden. Die Broschüre „... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine ehemals im Handelsregister des Handelsgerichts Wien registrierte Gesellschaft mbH, stellte im Jahr 1936 den Spielfilm "Die Puppenfee" her. Regisseur war der am 2. 12. 1975 verstorbene Emerich Josef Wojtek (= E. W. Emo). Das Drehbuch stammte von Ralph Benatzky und von Hanns Sassmann; Ralph Benatzky war auch für die Filmmusik verantwortlich. Der Film wurde am 19. 6. 1936 in Berlin uraufgeführt; die erste Aufführung in Wien war am 14. 8. 1936. Im Werk v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein seit 30. Juli 1991 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragener Rechtsanwalt mit dem Kanzleisitz in Wien. Der Beklagte ist öffentlicher Notar in Wien. In seiner Funktion als Medienreferent der österreichischen Notare gab er anlässlich einer Pressekonferenz der Österreichischen Notariatskammer im Burgtheater ein Interview, das in der Ausgabe der Tageszeitung "Kurier" vom 10. 9. 2001 erschienen ist. Der Artikel präsentiert sich wie folgt: Nachdem der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Herausgeber und Chefredakteur der viermal im Jahr erscheinenden Zeitschrift "D*****", deren Medieninhaberin die Österreichische Offiziersgesellschaft ist. Am 29. 11. 1997 fand im Garnisonskasino der Maria Theresien-Kaserne in Wien die Delegiertenkonferenz der Österreichischen Offiziersgesellschaft statt, an der auch die beiden Streitteile teilnahmen. Der Kläger ist Milizoffizier im Rang eines Oberstleutnants und Mitglied der steirischen Offizier... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Bank kaufte eine Dreiviertel-Aktienmehrheit der zweitklagenden Bank. Es kam zur Aufgliederung von Arbeitsbereichen. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender der Zweitklägerin. Er befürchtete für die Zukunft eine Fusion der beiden Unternehmen. In einer Presseaussendung kritisierte er die Auslagerung aller ertragreichen Geschäfte von der Zweitklägerin in die Erstklägerin und erhob in einem Interview einen Lügenvorwurf. Die Klägerinnen begehren mit ihrer a... mehr lesen...
Begründung: Im Ministerrat vom 14. 05. 2002 beschloss die Österreichische Bundesregierung, den Bundesminister für Finanzen zu ermächtigen, die Staatliche Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft zu beauftragen, 100 % der Aktien der Österreichischen Postbus AG an die Österreichischen Bundesbahnen abzugeben. Ein dementsprechender Beschluss samt Auftrag an den Vorstand wurde in der Hauptversammlung der ÖIAG am 06. 06. 2002 gefasst. Der Bundesminister für Finanzen führte in s... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Betreiber von Diskotheken. Der Beklagte verbreitete am 12. 3. 2002 an ihm bekannte Personen per E-Mail ein "von verschiedenen (glaubwürdigen) Seiten" gehörtes Gerücht, dass ein Psychopath in Diskotheken Menschen mit HIV-infizierten Nadeln bzw Spritzen in den Körper steche. Dazu wurde auch ein näherer Sachverhalt geschildert. Mit einem weiteren ca 3 ½ Stunden später verbreiteten E-Mail gab der Beklagte bekannt, dass es sich bei seiner ersten Mitteilung um ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt (ua) Kaminöfen; die Erstbeklagte erzeugt und vertreibt ebenfalls (ua) Kaminöfen. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Streitteile arbeiteten zumindest seit 1987 insofern zusammen, als die Klägerin ihre Kaminöfen von der Erstbeklagten herstellen ließ. Etwa 1999 kam es zu Streitigkeiten; mit Schreiben vom 14. 7. 2000 löste die Klägerin die Geschäftsbeziehung auf. Am 27. 3. 2001 brachte die Klägerin gege... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des ... mehr lesen...