Norm
EO §378Rechtssatz
Bezieht sich ein in der BRD erlassenes Unterlassungsgebot ausschließlich auf ein Verhalten auf dem deutschen Markt, dann besteht ein Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Schaffung eines inhaltsgleichen österreichischen Exekutionstitels zur Verhinderung eines entsprechenden wettbewerbswidrigen Verhaltens in Österreich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115926Dokumentnummer
JJR_20011127_OGH0002_0040OB00273_01B0000_001