RS OGH 2001/11/27 4Ob273/01b

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

EO §378
UWG §14 A1

Rechtssatz

Bezieht sich ein in der BRD erlassenes Unterlassungsgebot ausschließlich auf ein Verhalten auf dem deutschen Markt, dann besteht ein Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Schaffung eines inhaltsgleichen österreichischen Exekutionstitels zur Verhinderung eines entsprechenden wettbewerbswidrigen Verhaltens in Österreich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115926

Dokumentnummer

JJR_20011127_OGH0002_0040OB00273_01B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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