Entscheidungen zu § 20a Abs. 1 BStG 1971

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-20 von 20

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/31 2000/06/0086

Mit Antrag vom 5. Februar 1993 begehrte der Mitbeteiligte die Rückübereignung einer mit Bescheid vom 19. Februar 1970 (rechtskräftig) enteigneten Teilfläche mit der Begründung: , ein nicht unwesentlicher Teil der ursprünglich enteigneten Fläche entspreche nicht dem seinerzeitigen Enteignungszweck, sondern sei in der Natur als Grünfläche bzw. Parkanlage ausgestaltet worden, es sei überdies beabsichtigt, einen großen Teil dieser auf der neu vermessenen Parzelle Nr. 599/2 genutzten Pa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.2002

RS Vwgh 2002/1/31 2000/06/0086

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20a Abs1 idF 1999/I/182;
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit (insbesondere in Hinblick auf die Erforderlichkeit) des in Rechtskraft erwachsenen Enteignungsbescheides kann bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Rückübereignung vorliegen, nicht mehr untersucht werden. Daher bedarf es, um das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rückübereignung überha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/30 95/06/0208

Mit einem am 4. Mai 1992 bei der Kärntner Landesregierung eingelangten Schreiben führte der Bürgermeister der Gemeinde Reichenau aus, im Zuge des Neubaues der Turracher Bundesstraße B 95 seien im Bereich der Ortsumfahrung Patergassen aus einem Grundstück des nunmehrigen Beschwerdeführers Grundflächen in Anspruch genommen und auch abgelöst worden. Eine Teilfläche des abgelösten Grundes, und zwar die nunmehrige Parzelle Nr. n1/2, sei zum Zweck der Zufahrt in die Ortschaft Patergassen un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1996

RS Vwgh 1996/5/30 95/06/0208

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §38;BStG 1971 §20a Abs1;
Rechtssatz: Ist, zu klären, ob dem Bund zum Zeitpunkt der Antragstellung gem § 20a Abs 1 BStG noch die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich des ursprünglichen Enteignungsgegenstandes zukommt, so hat die Verwaltungsbehörde diese zivilrechtliche Frage - sofern die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/16 92/06/0109

I. 1. Mit dem Bescheid vom 27. August 1991 hat der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückübereignung des Grundstückes Nr. 1340/3, KG T, bzw. von Teilen dieses Grundstückes gemäß § 20a Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) abgewiesen. Dieser Bescheid wurde im wesentlichen damit begründet, daß von der Bundesstraßenverwaltung aus Anlaß des Ausbaues der sogenannten "T Kreuzung" die Enteignung von 10 m2 des Grundstückes Nr. 1340/3 der KG T zugunsten de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 92/06/0109

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §433;AVG §56;BStG 1971 §20a Abs1;
Rechtssatz: Eine Aufsandungserklärung kann die Enteignung durch formellen Bescheid nicht ersetzen, bedeutet doch die Aufsandungserklärung lediglich die ausdrückliche Erklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder auf eine andere Person übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 92/06/0109

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §56;BStG 1971 §20a Abs1;
Rechtssatz: Ein Rückübereignungsanspruch nach § 20a BStG ist dann zu bejahen, wenn der Eigentumsübergang des betreffenden Grundstückes bzw Grundstücksteiles durch formelle Enteignung bewirkt worden ist (Hinweis E 11.10.1990, 90/06/0058). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/24 92/06/0144

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. August 1989 wurde im Spruchteil I gemäß § 20a Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 aus dem Grundstück Nr. 2924, inliegend in EZ 685, KG W, eine Teilfläche von 1106 m2 laut Teilungsplan des Amtes der O.ö. Landesregierung GZ. 145-115/88, die mit Enteignungsbescheid vom 21. Oktober 1960, BauR-1551/2-1960, zu Gunsten der Republik Österreich - Bundesstraßenverwaltung enteignet worden war, an die zweitmitbeteiligte Partei als "e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1993

RS Vwgh 1993/6/24 92/06/0144

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §1395;ABGB §1396;ABGB §863;BStG 1971 §20a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Übertragung des Rückübereignungsanspruches gem § 20a Abs 1 BStG bedarf es weder einer AUSDRÜCKLICHEN Vereinbarung noch kann dieser NUR durch einen gesonderten Vertrag nach den Bestimmungen des § 1395 und § 1396 ABGB üb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1993

RS Vwgh 1993/6/24 92/06/0144

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §914;BStG 1971 §20a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Beim Rückübereignungsanspruch gem § 20a Abs 1 BStG handelt es sich weder um einen "höchstpersönlichen" Anspruch noch ist als "Enteigneter" stets der Eigentümer des Grundstückes anzusehen. Die Verwaltungsbehörden haben die zivilrechtliche Vorfrage f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1993

RS Vwgh 1993/6/24 92/06/0144

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §1053;ABGB §294;ABGB §914;BStG 1971 §20a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Als Vertragszweck des Kaufvertrages über ein Grundstück muß in der Regel angenommen werden, Eigentum an der gesamten Grundfläche zu übertragen; wurde davon vorher ein zwischen Straße und veräußertem Grundstück liegender verhält... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/11 90/06/0058

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. Oktober 1965 wurden aufgrund des Ergebnisses einer am 19. Oktober 1965 in X durchgeführten Straßenrechtsverhandlung gemäß den §§ 12 bis 15 des Bundesstraßengesetzes 1948, BGBl. Nr. 59, in Verbindung mit den Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes "nach Maßgabe des eingereichten Teilungsplanes vom 27. März 1965, Zahl 2691 b/65, und des Lageplanes vom 13. Juli 1965, Zl. 50057" aus verschiedenen Liegenschaften mehrere Grundflä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.1990

RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0058

Index: 10/10 Grundrechte96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063;StGG Art5; Beachte siehe jedoch: E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Rückübereignung ist (von Verfassungs wegen und auf der einfachgesetzlichen Ebene des § 20a BStG) ein im Art 5 StGG wurzelnder originärer, das Eigentum des Enteignenden bis zur widmungsgerechten Verwendung beschrä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1990

RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0058

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §18 Abs1;BStG 1971 §20 Abs1;BStG 1971 §20 Abs3 idF 1986/165;BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063; Beachte siehe jedoch: E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;
Rechtssatz: Wenngleich nach der Rsp des VwGH die Entscheidung über die Einlösung eines Grundstücksrestes eine Entscheidung über Gegenstand und Umfang der Enteignung iSd § 20 Abs 1 BStG ist (Hinweis E 27.3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1990

RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0058

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §18 Abs1;BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063; Beachte siehe jedoch: E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Resteinlösung zielt nicht darauf ab, die miteingelöste Grundstücksfläche dem Enteignungszweck zuzuführen; der Enteignete hat vielmehr das Recht, die Entwertung nicht enteigneter Grundflächen, deren wirtschaftliche Nutzun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1990

RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0058

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063; Beachte siehe jedoch: E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;
Rechtssatz: Angesichts des insoweit klaren Wortlautes des § 20a Abs 1 BStG, der lediglich auf die (Nichtverwendung) Verwendung des Enteignungsgegenstandes für den Enteignungszweck abstellt und der (dem gesetzgeberischen Vorhaben der Bundesstraßengesetznovelle 1983 erklärter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1990

RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0058

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §531;ABGB §547;AVG §63 Abs1;AVG §8;BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063;VwGG §34 Abs1; Beachte siehe jedoch: E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;
Rechtssatz: Wird eine Person während eines Berufungsverfahrens, das einen nach § 20a Abs 1 BStG geltend gemachten Rück... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1990

RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0058

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063; Beachte siehe jedoch: E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;
Rechtssatz: Den Umstand, daß ein Enteigneter dem Enteignungsbegehren dem Grunde nach keinen Widerstand entgegensetzt und sich über die Entschädigungssumme mit dem Enteigner einigt, kann angesichts der ihm drohenden (und von ihm daher möglicherweise für unabwendbar gehaltene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1990

RS Vwgh 1989/9/14 88/06/0226

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063;
Rechtssatz: Da das BStrG entweder die Glaubhaftmachung, dass die Verwendung des Enteignungsgegenstandes für den Enteignungszweck unmittelbar bevorsteht, oder die Verwendung von Gründen, die der Enteigner nicht zu vertreten hat, vorläufig nicht möglich ist, aber in absehbarer Zeit erfolgen wird, normiert, ist (wenn nicht den Enteigner an der b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1989

RS Vwgh 1989/9/14 88/06/0226

Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20a Abs1 idF 1983/063;
Rechtssatz: Eine Rückübereignung ist nicht nur dann zulässig, wenn nach Rechtskraft des Enteignungsbescheides eine Aufgabe des Straßenprojektes oder eine solche Änderung desselben erfolgt ist, dass der Enteignungsgegenstand dafür nicht oder nicht mehr zur Gänze benötigt wird; vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Zulässigkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1989

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