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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1053;Rechtssatz
Als Vertragszweck des Kaufvertrages über ein Grundstück muß in der Regel angenommen werden, Eigentum an der gesamten Grundfläche zu übertragen; wurde davon vorher ein zwischen Straße und veräußertem Grundstück liegender verhältnismäßig schmaler Streifen für Straßenzwecke enteignet, der für sich allein keinen nennenswerten wirtschaftlichen Wert hat, so muß im Zweifel angenommen werden, daß nach dem Parteiwillen der Erwerber des Grundstücks auch allfällige Rückübereignungsansprüche an dem angrenzenden Streifen (gleich einem Zubehör iSd § 294 ABGB) erwerben sollte; anders wäre es, wenn es sich um eine Grundfläche handelte, die nach der Verkehrsauffassung einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060144.X03Im RIS seit
11.07.2001