RS Vwgh 1995/3/16 92/06/0109

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Veröffentlicht am 16.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

AVG §56;
BStG 1971 §20a Abs1;

Rechtssatz

Ein Rückübereignungsanspruch nach § 20a BStG ist dann zu bejahen, wenn der Eigentumsübergang des betreffenden Grundstückes bzw Grundstücksteiles durch formelle Enteignung bewirkt worden ist (Hinweis E 11.10.1990, 90/06/0058).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992060109.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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