Der Beschwerdeführer - ein Staatsangehöriger des Irak - ist am 16. April 1992 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 17. April 1992 beantragt, ihm Asyl zu gewähren. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 19. Mai 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. Dagegen hat dieser am 29. Mai 1992 Berufung erhoben. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Asylantrag des Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. April 1993 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines syrischen Staatsangehörigen abgewiesen. Hiezu wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 7. Mai 1990, mit dem festgestellt worden sei, daß er die Voraussetzungen des Art. I Abschnitt A der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Mai 1993 wurde in Erledigung der Berufung des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen von Ghana, der am 19. Jänner 1992 in das Bundesgebiet eingereist war und am 22. Jänner 1992 einen Asylantrag gestellt hatte - gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 12. März 1992 - mit dem festgestellt worden war, daß bei ihm die Voraussetzungen für sein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle rechtferigt daher nur dann iSd § 19 Abs 1 Z 2 AsylG 1991 eine Abweisung des Asylantrages, wenn das Asylverfahren aus diesem Grund (sonst) nicht abgeschlossen werden könnte. Selbst wenn daher die unterlassene Mitteilu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres, jeweils vom 21. Jänner 1993, wurde in Erledigung der Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. Oktober 1991 (betreffend den Erstbeschwerdeführer), vom 30. Oktober 1991 (betreffend die Zweitbeschwerdeführerin) sowie vom 23. Jänner 1992 (betreffend die Drittbeschwerdeführerin), mit denen festgestellt worden wa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0824
93/01/0825
Rechtssatz: Nach § 8 Abs 1 ZustG hat die Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, diese der Behörde "unverzügli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;AVG §39 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0824
93/01/0825
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht im Anwendungsbereich des § 19 Abs 1 AsylG 1991 von der - widerlegbaren - Vermutung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 9. Juni 1993 (Postaufgabe) gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. Februar 1993 Beschwerde erhoben. Zur Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei am 26. Februar 1993 rechtswidrig hinterlegt worden, die belangte Behörde habe dabei die Bestimmung des § 19 Asylgesetz 1991 zu Unrecht angewendet; der Zustellmangel sei erst am 28. April 1993 durch Zustellung an seinen bevollmächtigten Vert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs3;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Da eine Partei mit Unterlassung der im § 8 Abs 1 ZustG normierten Mitteilungspflicht die Gefahr zu tragen hat, daß Zustellungen an ihrer früheren Abgabestelle ohne Zustellversuch erfolgen, weil ihre geänderte Abgabestelle für die Behörde nicht feststel... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 wies das Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) die Anträge des Beschwerdeführers vom 27. November 1990 und vom 21. März 1991 auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) wegen bestimmter geltend gemachter Gesundheitsschädigungen ab. Dieser Bescheid wurde an die vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren angegebene Wohnanschrift "L, R-Straße 2" gerichtet und laut Rückschein nach einem Zustellversuc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: § 8 Abs 2 ZustG regelt nur jene Fälle, in denen die Behörde schon vor der zu veranlassenden Zustellung von der Änderung der Abgabestelle weiß, aber die neue Abgabestelle nicht kennt (Hinweis B 22.5.1986, 85/02/0282, VwSlg 12152... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1989 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, unter anderem dem Beschwerdeführer Vergnügungssteuer im Betrag von S 960.000,-- zuzüglich Verspätungs- und Säumniszuschlag vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut dem im Akt erliegenden Rückschein unter der im Bescheid genannten Anschrift XY zu Handen seiner Mutter Hedwig L zugestellt. In der dagegen erhobenen Berufung bezeichnete der Beschwerdeführer seine Anschrift gleichlautend wie oben. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §8 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Partei in einem Anbringen eine Abgabestelle genannt, so kann diese als ihre bisherige Abgabestelle angesehen werden; eine Partei, die der Behörde eine allenfalls unrichtige Wohnanschrift angibt, hat die ihr aus einer Zustellung an diese unrichtige Wohnanschrift erwachsenden Rechtsnachteile selbst zu vertreten (Hinweis Walter-Mayer,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 10. Mai 1988 wurde das gegen den Beschwerdeführer ergangene erstbehördliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1 behoben und das Verfahren in diesem Punkte gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 eingestellt. Im übrigen wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 13. Oktober 1986 um 17.48 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Motorfahrrades in Wien 12, Lobkowitzbrücke Richtung Ullmannstraße 2. die au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;AVG §45 Abs3;ZustG §4;ZustG §8 Abs1;ZustG §8;
Rechtssatz: Hat der Besch der Beh eine Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitgeteilt, hat die Beh jedoch dessenungeachtet den Ladungsbescheid, welcher zum Zwecke "Vorhalt weiterer Erhebungsergebnisse" ergangen war, an die ursprüngliche Adresse zugestellt und dort postamtlich hinterlegt, so ist mangels geeigneter Abgab... mehr lesen...
1.1. Gegen den Beschwerdeführer wurde von der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 21. November 1985 ein Verfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens wurde an den Beschwerdeführer ein mit 3. April 1986 datierter Ladungsbescheid "in Angelegenheit amtsärztliche Untersuchung ... unverzüglich 1986, 9.00 Uhr bei diesem Amte" abgefertigt. Die diesen Ladungsbescheid enthaltende Sendung wurde nach zwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2;ZustG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Kenntnis der Partei von einem anhängigen Verfahren iSd § 8 Abs 1 ZustG ist durch eine rechtwirksame Zustellung eines Ladungsbescheides nicht gegeben, wenn die Partei vom Inhalt des zugestellten Verwaltungsaktes nicht tatsächlich Kenntnis erlangt hat (Hinweis E 31.5.1988, 88/11/0048 zum Auseinanderfallen von Zustellung und Kenntnis ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post vermag die Mitteilung gem § 8 Abs 1 ZustG nicht zu ersetzen, weil sie ja nicht zur Kenntnis der das Verfahren führenden Behörde gelangen muss. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X01 Im RIS seit 12.12.200... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Wr 1962 §76;ZustG §8 Abs1; Beachte Fortgesetztes Verfahren:88/17/0123 B 9. Juni 1989;
Rechtssatz: Von einer "wiederkehrenden Erhebung" von Abgaben kann bei Erlassung eines Haftungsbescheides schon begrifflich nicht die Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988170123.X04 ... mehr lesen...
Index: Polizeirecht-Paß40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §63 Abs1PaßG 1969 §25 Abs3PaßG 1969 §28ZustG §25 Abs1ZustG §8 Abs1
Rechtssatz: Ein Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Neuzustellung eines Bescheides ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Dieser unterliegt jenem Instanzenzug, der für die Hauptsache (das ist im vorliegenden Fall die Versagung eines Sichtvermerkes na... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Dem Ablauf der Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 steht nicht entgegen, dass der Beschuldigte während des Verwaltungsstrafverfahrens verzogen ist und es entgegen der Anordnung des § 8 Abs 1 Zustellgesetz unterließ, die Änderung seiner bisherigen Abgabestelle unverzüglich der Behörde mitzuteilen, weil dies die Behörde nach § ... mehr lesen...