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Polizeirecht-PaßNorm
AVG §63 Abs1Rechtssatz
Ein Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Neuzustellung eines Bescheides ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Dieser unterliegt jenem Instanzenzug, der für die Hauptsache (das ist im vorliegenden Fall die Versagung eines Sichtvermerkes nach § 25 Abs 3 PassG) maßgebend ist (Hinweis E 2.3.1950, 2234/49, VwSlg 1286 A/1950).
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010077.X01Im RIS seit
10.10.2019Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019