RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0140

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §8 Abs1;

Rechtssatz

Die Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post vermag die Mitteilung gem § 8 Abs 1 ZustG nicht zu ersetzen, weil sie ja nicht zur Kenntnis der das Verfahren führenden Behörde gelangen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X01

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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