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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §8 Abs1;Rechtssatz
Die Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post vermag die Mitteilung gem § 8 Abs 1 ZustG nicht zu ersetzen, weil sie ja nicht zur Kenntnis der das Verfahren führenden Behörde gelangen muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X01Im RIS seit
12.12.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009