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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs2;Rechtssatz
Die Kenntnis der Partei von einem anhängigen Verfahren iSd § 8 Abs 1 ZustG ist durch eine rechtwirksame Zustellung eines Ladungsbescheides nicht gegeben, wenn die Partei vom Inhalt des zugestellten Verwaltungsaktes nicht tatsächlich Kenntnis erlangt hat (Hinweis E 31.5.1988, 88/11/0048 zum Auseinanderfallen von Zustellung und Kenntnis vom Inhalt in Ansehung des Beginns der Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110042.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017