Mit am 10. Jänner 1990 zugestellten Bescheid leitete das Finanzamt Linz gegen den Beschwerdeführer, einen Wirtschaftstreuhänder, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dieser habe als Vertreter in Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten eines Klienten vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für die Jahre 1982 bis 1987 Geschäftsführerbezüge desselben nicht erklärt und hiedurch eine Abgabenverkürzung an Eink... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §93;BAO §97 Abs1;ZustG §6;
Rechtssatz: Ein gleiches Schriftstück (hier: gleicher Bescheid) liegt dann nicht mehr vor, wenn die Behörde in der neuerlich zugestellten Ausfertigung zum Ausdruck bringt, daß keine gleiche Erledigung im Sinne des § 97 Abs 1 BAO beabsichtigt ist. Eine gegenteilige Auslegung nähme § 6 ZustG d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/13 91/18/0176 1 Stammrechtssatz Wurde die Zustellung eines letztinstanzlichen Bescheides einmal rechtswirksam vorgenommen, so kann nach stRsp des VwGH durch eine nochmals verfügte und nochmals durchgeführte Zustellung dieses Bescheides der Lauf der Beschw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Mai 1990 um 4.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 20. August 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 11. Oktober 1990 wegen Übertretung des KFG 1967 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;ZustG §6;
Rechtssatz: Die erste Zustellung ist maßgebend. Einer neuerlichen Zustellung (an den nunmehr ausgewiesenen Vertreter) kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu (Hinweis E 18.3.1988, 87/18/0127). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 5. Februar 1991 wurde der mitbeteiligten Partei eine Ausnahmebewilligung von der Pflicht zur Ablieferung tierischer Abfälle an die beschwerdeführende Partei gemäß § 2 Abs. 4 der NÖ Tierkörperbeseitigungsverordnung (TKBV), LGBl. Nr. 6440/1-3, erteilt. Die beschwerdeführende Partei wurde am Verfahren nur in der Weise... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §62 Abs3;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZustG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/04/0280 1 Stammrechtssatz Weder aus § 18 Abs 3 AVG noch aus § 6 ZustG ergibt sich ein Anspruch auf Zustellung einer neuerlichen Ausfertigung einer Erledigung (einschließlich des Rechtes auf Anbr... mehr lesen...
Der Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 20. September 1991 enthält eine Einleitung, in der ausgeführt wird, daß die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. September 1987 an den Stickereiförderungsausschuß der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg den Antrag gestellt habe, für die angeführten neun Bescheide des Stickereiförderungsausschusses, mit welchen Unterstützungsbeiträge nach dem Stickereiförderungsgesetz gewährt worden seien, "neue Bescheidausfertigunge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren53 Wirtschaftsförderung
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §62 Abs3;StickereiförderungsG §15 Abs1;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZustG §6;
Rechtssatz: Weder aus § 18 Abs 3 AVG noch aus § 6 ZustG ergibt sich ein Anspruch auf Zustellung einer neuerlichen Ausfertigung einer Erledigung (einschließlich des Rechtes auf Anbringung der Voll... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Mai 1991, Zl. I/7-St-S-90.104/1, nahm der Landeshauptmann von Niederösterreich eine Berichtigung seines Berufungsbescheides vom 20. September 1990, Zl. I/7-St-S-90.104 vor. Der Berichtigungsbescheid wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers nach seinen eigenen, sowohl in der Beschwerde zu Zl. 91/18/0160 als auch in der Beschwerde zu Zl. 91/18/0176 gemachten Angaben am Montag, dem 6. Mai 1991 erstmals zugestellt. Fristgerecht (Postaufgabedatum 28. Mai 1991... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §6;
Rechtssatz: Wurde die Zustellung eines letztinstanzlichen Bescheides einmal rechtswirksam vorgenommen, so kann nach stRsp des VwGH durch eine nochmals verfügte und nochmals durchgeführte Zustellung dieses Bescheides der Lauf der Beschwerdefrist nicht neuerlich in Gang gesetzt werden (Hinweis B 22.4.197... mehr lesen...
Mit ihrem an die mitbeteiligte Gemeinde gerichteten Antrag vom 22. November 1985 ersuchte die Zweitbeschwerdeführerin um die Genehmigung zur Errichtung einer "Ökotherm-Solar-Schwimmhalle" über die bestehende Freischwimmhalle auf der Gp. nn, KG X. In der Baubeschreibung heißt es: "Fundamente: Beton (vorhanden) Außenwände: Alu-Portalbauweise, braun lackiert Form, Konstruktion und Neigung des Daches: Alu-Fachwerkprofil-Träger mit 17-Dachneigung Material, Struktur, Farbe der Dachhaut: far... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988170125.X01 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 19.05.2010 mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §6;
Rechtssatz: Gemäß § 6 ZustellG ist im Falle zweier gültiger Zustellungen des selben Schriftstückes die erste Zustellung maßgebend. Dies bedeutet, dass sie die mit der Zustellung verbundenen Rechtsfolgen, wie zB den Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist, auslöst; die spätere Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht neuerlich in Lauf (Hinweis Walter-Mayer, Das ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;ZustG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0043 E 18. April 1988 VwSlg 12701 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verlängerung der - ab der ersten gültigen Zustellung laufenden - Rechtsmittelfrist (bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides) bis zu dem Zeitpunkt, in dem die ab der zweiten Zustellung errechnete Rechtsmittelfris... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §6;
Rechtssatz: Weder die rechtsirrige Auffassung des Leiters der Schulabteilung, dass auch in der Aushändigung der Bescheidausfertigung an dem Beschwerdeführer kein tatsächliches Zukommen iSd § 7 des ZustellG liege, noch die Meinung des Beschwerdeführers, es fehle an diesem Tatbestandsmerkmal deshalb, weil er die Ausfertigung nach ihrer Identifizierung sofort ungelese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs3;ZustG §6;ZustG §7;
Rechtssatz: Durch die bloße Anordnung einer neuerlichen Zustellung der Ausfertigung eines Bescheides durch die erstinstanzliche Behörde und die erfolgte Zustellung dieser inhaltlich nicht geänderten Ausfertigung wird die nach § 6 ZustellG an die erste gültige Zustellung geknüpfte Rechtsfolge selbst dann nicht aufgehoben, wenn die ersti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §6;
Rechtssatz: Durch § 6 des Zustellgesetzes wurde klargestellt, dass auch bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides innerhalb der (ab der ersten gültigen Zustellung berechneten) Berufungsfrist für den Beginn des Laufes der Berufungsfrist iSd § 63 Abs 5 AVG 1950 die erste gültige Zustellung maßgebend ist. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verlängerung der - ab der ersten gültigen Zustellung laufenden - Rechtsmittelfrist (bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides) bis zu dem Zeitpunkt, in dem die ab der zweiten Zustellung errechnete Rechtsmittelfrist abliefe, iS des § 61 Abs 3 AVG setzt bei einer Auslegung dieser Bestimmung im Zusammenhalt mit § 6 ZustG - voraus, dass die Behörde diese Auffassung in der neuerlich zugestellten Ausfertigung des Bescheides in einer solchen Art... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1;ZustG §6;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf gegen einen (hier in einem Mehrparteienverfahren) ergangenen Bescheid, der zunächst nur ihm und nicht seinem Rechtsvertreter zugestellt wurde, obwohl die Zustellverfügung bereits Zustellung zu Handen des Rechtsvertreters vorsah, vertreten durch... mehr lesen...