RS Vwgh 1992/2/27 91/02/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ZustG §6;

Rechtssatz

Die erste Zustellung ist maßgebend. Einer neuerlichen Zustellung (an den nunmehr ausgewiesenen Vertreter) kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu

(Hinweis E 18.3.1988, 87/18/0127).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020129.X01

Im RIS seit

27.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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