RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0280

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
53 Wirtschaftsförderung

Norm

AVG §18 Abs3;
AVG §62 Abs3;
StickereiförderungsG §15 Abs1;
VVG §3 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
ZustG §6;

Rechtssatz

Weder aus § 18 Abs 3 AVG noch aus § 6 ZustG ergibt sich ein Anspruch auf Zustellung einer neuerlichen Ausfertigung einer Erledigung (einschließlich des Rechtes auf Anbringung der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf neuen Bescheidausfertigungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040280.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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