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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §18 Abs3;Rechtssatz
Weder aus § 18 Abs 3 AVG noch aus § 6 ZustG ergibt sich ein Anspruch auf Zustellung einer neuerlichen Ausfertigung einer Erledigung (einschließlich des Rechtes auf Anbringung der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf neuen Bescheidausfertigungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040280.X01Im RIS seit
11.07.2001