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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Durch § 6 des Zustellgesetzes wurde klargestellt, dass auch bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides innerhalb der (ab der ersten gültigen Zustellung berechneten) Berufungsfrist für den Beginn des Laufes der Berufungsfrist iSd § 63 Abs 5 AVG 1950 die erste gültige Zustellung maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120043.X01Im RIS seit
23.06.2006Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012