RS Vwgh 1987/2/3 87/07/0005

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Veröffentlicht am 03.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §22;
AVG §23 Abs1;
ZustG §16 Abs1 impl;
ZustG §4 impl;

Beachte

Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;

Rechtssatz

Der Empfänger, der sich im Zeitpunkt der Zustellung nicht an seiner Wohnanschrift, sondern am dieser nahe gelegenen Arbeitsplatz aufhält, hat selbst wenn dem Zustellorgan dieser Umstand bekannt ist, im Hinblick auf die in der Zustellliste angeführte Wohnanschrift, keinen Anspruch auf Zustellung an dem der Wohnung nahe gelegenen Arbeitsplatz (hier: Arbeitsplatz ca 150 m von Wohnung entfernt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070005.X05

Im RIS seit

11.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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