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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/06/0003Rechtssatz
Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Zustellnachweise erforderlich. Eine Sendung (Rückscheinbrief), die an beide Ehegatten adressiert ist und von einem Ehegatten unterfertigt wurde, kann für den anderen Ehegatten nicht als Ersatzzustellung wirksam sein (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977).
Schlagworte
Verfahrensrecht AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060002.X02Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013