Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid dem Vertreter des Beschwerdeführers am 9. Juli 1993 zugestellt, sodaß die Beschwerdefrist am 20. August 1993 endete. Die am 12. Oktober 1993 zur Post gegebene Beschwerde (hg. Zl. 93/09/0422) wäre daher verspätet. Der Beschwerdeführer stellte deshalb den ebenfalls am 12. Oktober 1993 zur Post gegebenen Wiedereinsetzungsantrag, in welchem er vorbrachte, am 29. September 1993 habe die mit der Buchhaltung befaßte Mitarb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090421.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer fuhr am 25. April 1993 mit seinem Pkw auf der Inntalautobahn A 12 in Fahrtrichtung Kufstein und wurde während dieser Fahrt von Sicherheitswachebeamten angehalten, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Nachdem die Beamten die Fahrzeugdaten und die Personalien des Beschwerdeführers aufgenommen hatten, wurde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;MRK Art6 Abs3 litc;VwGG §46 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1603/71 E 20. Dezember 1971 RS 1 Stammrechtssatz Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse stellen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 18. November 1993, 93/15/0139, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 7. Juli 1993 zugestellt worden, weswegen die erst am 19. August 1993 zur Post gegebene Beschwerde verspätet sei. Im in bezug auf die Zustellung de... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 18. November 1993, 93/15/0139, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 7. Juli 1993 zugestellt worden, weswegen die erst am 19. August 1993 zur Post gegebene Beschwerde verspätet sei. Im in bezug auf die Zustellung de... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem auszugehen: Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 27. Februar 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (BGBl. Nr. 126/1968) in Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem angefochtenen Bescheid gem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191
Rechtssatz: Die Unterlassung jeglicher Vorsorge durch den Rechtsanwalt bei seiner Kanzleikraft im Hinblick auf die Ermittlung des Zustelldatums bei de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/16 89/14/0254 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung gibt ein e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/26 91/01/0193 1 Stammrechtssatz Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0132 B 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff des minderen Grades des Versehens ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0132 B 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff des minderen Grades des Versehens ... mehr lesen...
Als Zustelldatum des angefochtenen Bescheides wurde der 24. September 1993 angegeben. In ihrem am 7. November 1993 per Telefax eingebrachten Eingabe an den Verwaltungsgerichtshof führt die Erstbeschwerdeführerin zum Wiedereinsetzungsantrag aus, sie befände sich schon seit 13. September 1993 in Krankenstand wegen Borreliose, ihr Zustand verschlechtere sich, dazu sei anfangs November eine Mundschleimhautverletzung und ein Migräneanfall gekommen, letztendlich sei sie in das Landeskranken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/06/0221 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1411/48 B 9. Mai 1949 RS 1
(Krankenhausaufenthalt, Krankheit, Borreliose) Stammrechtssatz Eine die Dispositionsfähigkeit des Bfrs nicht ausschließende Krankheit kann nicht al... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 21. September 1993, 93/14/0114-6, zugestellt am 4. Oktober 1993, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 21. Mai 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden, weswegen die erst am 7. Juli 1993 zur Post gegebene Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 impl;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0186 93/14/0185 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2363/52 B 25. November 1953 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist begrifflich nur möglich, wenn tatsächlich eine Frist versäumt wurde.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 3. November 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines rumänischen Staatsangehörigen ungarischer Nationalität, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 4. Oktober 1991, betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien habe den Asylantrag des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Laut Vorbringen des Beschwerdeführers sei mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 1. März 1993 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 14. Jänner 1993, betreffend Asylgewährung abgewiesen worden. Dieser Bescheid sei gemäß § 13 Abs. 2 Asylgesetz 1991 dem gesetzlichen Vertreter des Beschwerdeführers, dem Magistrat Linz, Jugendwohlfahrtsträger, am 9. März 1993 zugestellt worden. Der "Jugen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §13 Abs1;AsylG 1991 §13 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/1065
Rechtssatz: Ist der Asylwerber im Grunde des § 13 Abs 1 AsylG 1991 iVm § 62 VwGG prozeßunfähig, kann eine Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0043 1 Stammrechtssatz Das Verschulden einer geeigneten und ordentlich überwachten Angestellten eines Rechtsanwaltes stellt regelmäßig einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis Pichler, Zur Wiedereinsetzungspraxis des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 91/07/0045 3 Stammrechtssatz Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Z. 2 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet von Österreich erlassen. Nach der Begründung: sei der Beschwerdeführer am 16. Februar 1991 gemeinsam mit seinem (am 30. Juli 1978 geborenen) Sohn A in das österreichische Bundesgebiet eingereist. Der Sohn des B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Z. 2 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet von Österreich erlassen. Nach der Begründung: sei der Beschwerdeführer am 16. Februar 1991 gemeinsam mit seinem (am 30. Juli 1978 geborenen) Sohn A in das österreichische Bundesgebiet eingereist. Der Sohn des B... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;B-VG Art8;MRK Art5;MRK Art6 Abs3 lite;VStG §49; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0165 2 Stammrechtssatz Die Zustellung einer in deutscher Sprache gehaltenen Strafverfügung an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Besch stellt für diesen kein unvorhergesehe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;B-VG Art8;MRK Art5;MRK Art6 Abs3 lite;VStG §49; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0165 2 Stammrechtssatz Die Zustellung einer in deutscher Sprache gehaltenen Strafverfügung an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Besch stellt für diesen kein unvorhergesehe... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung über die beiden vorliegenden Anträge verbunden, weil ihnen derselbe Sachverhalt zugrundeliegt. Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin wurden die beiden von ihr bekämpften Bescheide des Landesarbeitsamtes Wien vom 20. Juli 1993 ihrer Vertreterin am 9. August 1993 zugestellt. Die am 4. Oktober 1993 zur Post gegebenen Beschwerden (hg. Zlen. 93/09/0413 und 93/09/0415) wären daher verspätet. In der Woche vom 9. bis zum 13. August 1993... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Erstbehörde wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des Meldegesetzes bestraft. Die Strafverfügung wurde beim Postamt hinterlegt, der Beginn der Abholfrist war der 19. April 1993. Nach Auskunft des Postamtes wurde die Strafverfügung am 22. April 1993 vom Beschwerdeführer persönlich behoben. Am 25. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist. Die Erstbehörde gab dem Antrag nicht ... mehr lesen...
Die in der Kanzlei eines Wirtschaftstreuhänders verfaßte und vom Beschwerdeführer selbst unterschriebene, beim Finanzamt Bregenz am 23. Dezember 1991 eingegangene Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1989 weist keine steuerpflichtigen Umsätze, wohl aber abziehbare Vorsteuern in Höhe von S 25.242,-- aus. Weder in dieser Erklärung noch zuvor hatte der Beschwerdeführer den Antrag auf Regelbesteuerung gemäß § 21 Abs. 8 UStG gestellt. Mit Schriftsatz vom 20. Jänner 1992 stellte der durch den... mehr lesen...
Die in der Kanzlei eines Wirtschaftstreuhänders verfaßte und vom Beschwerdeführer selbst unterschriebene, beim Finanzamt Bregenz am 23. Dezember 1991 eingegangene Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1989 weist keine steuerpflichtigen Umsätze, wohl aber abziehbare Vorsteuern in Höhe von S 25.242,-- aus. Weder in dieser Erklärung noch zuvor hatte der Beschwerdeführer den Antrag auf Regelbesteuerung gemäß § 21 Abs. 8 UStG gestellt. Mit Schriftsatz vom 20. Jänner 1992 stellte der durch den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita idF 1990/357 ;AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1 idF 1987/312;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/15/0134 1 Stammrechtssatz Der Begriff des minderen Grades des Versehens ist als leichte Fahrlässigkeit im Sinne des § 1332 ABGB zu verstehen. Der Wiedereinsetz... mehr lesen...